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Grundsteuer, mehrer Grunds. Haus + Landwirt.wie den Garten richtig angeben?

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    Grundsteuer, mehrer Grunds. Haus + Landwirt.wie den Garten richtig angeben?

    Hallo

    wir haben mehrere Grundstücke und einige davon werden Landwirtschaaftlich genutz. Wie die landwirtschaftliche Nutzung an zu geben ist ist mir Grundsätzlich klar.

    An dem Grundstück auf dem das Wohnhaus und 2 Scheunen stehen sind noch weitere Grundstücke angeschlossen, die ich mit zum Landwirtschaftsteil abgeben werde.

    A) mit welcher landwirtschaftlichen Nutzungsart muss ich die angrenzenden Grundstücke angeben und ist die Ertragsmesszahl 0?
    Tatsächlich stehen da ein paar Obstbäume und ein paar Tiere weiden dort.

    Offizielle Bezeichnung
    Bodenrichtwert: Stichtag: 01.01.2022, Bodenrichtwert: 18 Euro/m², Entwicklungszustand: baureifes Land, Nutzungsart: gemischte Baufläche, Fläche (ggf. Anteil am Flurstück): 427 m²
    Tatsächliche Nutzung: 427 m² Grünfläche
    B) Beim Grundstück vom Wohnhaus ist auch ein großer Gartenanteil (Nutzung Obstbäume und Gemüsegarten), den sollte ich doch jetzt auch beim Landwirtschaftlichen Part angeben. Aber auch hier stellt sich wieder die Frage der Nutzung. Was währe da richtig?

    Das Haus mit Scheune und Hof belasse ich bei der Erklärung vom Haus.
    Aber der Garten ?

    Offizielle Bezeichnung
    Bodenrichtwert: Stichtag: 01.01.2022, Bodenrichtwert: 18 Euro/m², Entwicklungszustand: baureifes Land, Nutzungsart: gemischte Baufläche, Fläche (ggf. Anteil am Flurstück): 1668 m²
    Tatsächliche Nutzung: 1008 m² Fläche gemischter Nutzung
    660 m² Garten

    #2
    Welches Bundesland

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      #3
      in Thüringen

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        #4
        Hier auf Seite 20 wird zwar erklärt, dass eine Ertragsmesszahl eingetragen wird.
        Aber es steht nicht dabei wo sie her kommt.

        https://finanzen.thueringen.de/filea...tenhof_luf.pdf

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          #5
          Bei aktiver Landwirtschaft darfst du einen Teil des Hofgrundstücks als Hofstelle behandeln. Der Gemüsegarten gehört m. E.

          nicht zur Landwirtschaft, sondern zum Wohnteil. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__234.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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