Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer - vermietete Ferienwohnung in Objekt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer - vermietete Ferienwohnung in Objekt

    Hallo!

    Ich habe inzwischen über Elster 2x Grundsteuer abgegeben, 1x für das Eigentum in dem ich wohne, und einmal für ein Haus welches ich vermiete. Beide Male gab es im Grunde keine Probleme, also zumindest wurden keine Fehler angezeigt, und ich konnte versenden.
    Nun, bei der 3. und letzten, wird es jetzt etwas kniffelig. Ich habe irgendwo sicherlich eine falsche Eingabe gemacht...komme nur nicht darauf wo.
    Es handelt sich um die Erklärung für eine Ferienwohnung welche ich in 2013 gekauft habe, und vermiete.
    Die Fehler kommen immer wieder beim Thema "Fläche" siehe Bilder. Ich habe es jedoch mehrfach geprüft, die Zahlen an den angemarkerten Positionen stimmen so laut Grundbuch. Also vllt. habe ich zuvor irgendwo eine Falscheingabe gemacht? Weiß jemand Rat? Vielen Dank vorab.
    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
    Diese Galerie hat 2 Bilder

    #2
    Welcher Wert steht denn in Zeile 4 von GW2 ? Das müssten nach Abrundung 71 m² sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24, vielen Dank für die rasche Reaktion. Unter "Angaben zu Grund und Boden": Also bei Fläche des Grundstücks bin ich davon ausgegangen, dass hier das komplette Grundstück gemeint ist, nicht nur unsere einzelne Wohnung in dem Objekt. Daher habe ich dort 878qm eingetragen, und den entsprechenden Bodenrichtwert dazu.

      Kommentar


        #4
        Daher habe ich dort 878qm eingetragen, und den entsprechenden Bodenrichtwert dazu.
        Was zwangsläufig zu einem Fehler führt. Mit Grundstück ist an der Stelle der m²-Anteil der wirtschaftlichen Einheit am Grund und Boden gemeint

        und das sind nun mal nur 71 m².
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Super klasse, vielen Dank!!

          Kommentar

          Lädt...
          X