Hallo,
ich besitze ein Reihenhaus in einer Reihenhaussiedlung. Mein Haus steht auf meinem eigenen Grundstück. Für diverse Straßen/Wege/Grünflächen/Technikräume gibt es eine Eigentümergemeinschaft, diese Grundstücke sind auch mit dem jeweiligen Anteil in meinem Grundbuchauszug vermerkt.
Ich habe bereits alle Grundstücke mit ihren jeweiligen Anteilen in die Grundsteuererklärung überführt. Ich hoffe dies ist soweit korrekt. Nun zum eigentlichen "Problem".
Auf einem Teil der Gemeinschaftsflächen findet öffentlicher Verkehr statt. Dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen und Wege sind laut § 4 Nummer 3 Buchstabe a GrStG von der Grundsteuer befreit. Leider ist mir nicht klar, wie ich die entsprechenden Flurstücke in der Grundsteuererklärung als grundsteuerbefreit angeben kann.
Ich habe folgende Möglichkeit in "Anlage Grundstück" Punkt 2 gefunden: "Ein räumlich nicht abgrenzbarer Teil des Grundbesitzes wird für steuerbegünstigte Zwecke verwendet; die Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken überwiegt.". Dies ist jedoch nicht zutreffend, da räumlich ganz klar abgrenzbar ist wo öffentlicher Verkehr stattfindet.
Hat jemand einen Tip? Ich würde den Sachverhalt und die entsprechenden Flurstücke ansonsten im Freitextfeld bei den ergänzenden Angaben zur Feststellungserklärung reinschreiben, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.
Vielen Dank!
ich besitze ein Reihenhaus in einer Reihenhaussiedlung. Mein Haus steht auf meinem eigenen Grundstück. Für diverse Straßen/Wege/Grünflächen/Technikräume gibt es eine Eigentümergemeinschaft, diese Grundstücke sind auch mit dem jeweiligen Anteil in meinem Grundbuchauszug vermerkt.
Ich habe bereits alle Grundstücke mit ihren jeweiligen Anteilen in die Grundsteuererklärung überführt. Ich hoffe dies ist soweit korrekt. Nun zum eigentlichen "Problem".
Auf einem Teil der Gemeinschaftsflächen findet öffentlicher Verkehr statt. Dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen und Wege sind laut § 4 Nummer 3 Buchstabe a GrStG von der Grundsteuer befreit. Leider ist mir nicht klar, wie ich die entsprechenden Flurstücke in der Grundsteuererklärung als grundsteuerbefreit angeben kann.
Ich habe folgende Möglichkeit in "Anlage Grundstück" Punkt 2 gefunden: "Ein räumlich nicht abgrenzbarer Teil des Grundbesitzes wird für steuerbegünstigte Zwecke verwendet; die Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken überwiegt.". Dies ist jedoch nicht zutreffend, da räumlich ganz klar abgrenzbar ist wo öffentlicher Verkehr stattfindet.
Hat jemand einen Tip? Ich würde den Sachverhalt und die entsprechenden Flurstücke ansonsten im Freitextfeld bei den ergänzenden Angaben zur Feststellungserklärung reinschreiben, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.
Vielen Dank!
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