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EÜR und Steuererklärung separat einreichen (Abzüge Kombiniert werden?)

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    EÜR und Steuererklärung separat einreichen (Abzüge Kombiniert werden?)

    Hallo Liebe Leute,

    Wenn ich meine Steuererklärung über Elster einreiche und einige Tage später die Anlage EÜR einreiche, gehe ich davon aus, dass die von mir in den beiden Dokumenten geltend gemachten Abzüge vom Finanzamt zusammengerechnet werden, richtig? Denn um festzustellen, wie viel ich insgesamt zahlen muss, gibt es einige Abzüge in der EÜR und andere Abzüge in der Steuererklärung (einschließlich der Anlagen S und des Vorsorgeaufwands). Ich gehe also davon aus, dass alle diese Abzüge zu einer einzigen Summe zusammengefasst werden, die von meinem Bruttoeinkommen abgezogen wird, unabhängig davon, dass ich die Formulare an unterschiedlichen Daten einreiche.

    #2
    In der Anlage S kannst Du keine Betriebsausgaben angeben. Du gibst dort den Gewinn an, den Du mit der Einnahmenüberschussrechnung ermittelt hast.

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      #3
      Ich habe meine Krankenkassenbeiträge und eine Zahnbehandlung in der Anlage Vorsorgeaufwand und der Anlage Außergewönliche Belastungen angemeldet. Das meinte ich mit Abzügen.

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        #4
        Die Steuer wird ja anhand der Einkommensteuererklärung berechnet. Wenn da alles berücksichtigt ist - also auch der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit unter Berücksichtigung der Betriebsausgaben - dann stimmt das Endergebnis natürlich.

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Die Steuer wird ja anhand der Einkommensteuererklärung berechnet. Wenn da alles berücksichtigt ist - also auch der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit unter Berücksichtigung der Betriebsausgaben - dann stimmt das Endergebnis natürlich.
          Vielen Dank.
          Und ist dies auch der Fall wenn Mann "keine" und "0" in die Felder von Zeilen 125 & 126 der EÜR einträgt? (solange keine Schuldzinsen geltend gemacht werden)

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            #6
            Und ist dies auch der Fall wenn Mann "keine" und "0" in die Felder von Zeilen 125 & 126 der EÜR einträgt?
            Die Angaben zu Entnahmen und Einlagen haben keinen Einfluss auf den Gewinn und damit auch keinen Einfluss auf die Höhe der Einkommensteuer.

            Die Entnahmen mit 0,00 anzugeben, ist in aller Regel allerdings objektiv falsch.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke für diese Sofortigen Antworten, Charlie24. Ich habe mich entschieden, keine Schuldzinsen geltend zu machen, und habe daher auch versucht, die Anlage SZ zu löschen, da ich sie jetzt nicht mehr brauche. Leider geht es nicht weg. Wenn ich versuche, meine EÜR einzureichen, erhalte ich Fehlerhinweise, die sich darauf beziehen. Wie werde ich diese Anlage und ihre Nachwirkungen los?

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                #8
                ... und habe daher auch versucht, die Anlage SZ zu löschen, da ich sie jetzt nicht mehr brauche. Leider geht es nicht weg. Wenn ich versuche, meine EÜR einzureichen, erhalte ich Fehlerhinweise, die sich darauf beziehen. Wie werde ich diese Anlage und ihre Nachwirkungen los?
                Erstellst du die EÜR überhaupt mit Mein ELSTER ? Dort entfernt man die Anlage SZ ganz einfach.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ja, habe ich. Ich kann einfach zur Liste der Formulare gehen und das Kontrollkästchen für Anlage SZ deaktivieren. Das sollte bedeuten, dass die Anlage weg ist, oder? Aber das ist sie nicht. Sie ist Geist bleibt. Wenn ich versuche, meine EÜR einzureichen, scheint Elster zu glauben, dass ich immer noch die Anlage SZ und ihre gelöschten Angaben aktiv habe. Könnte das ein technisches Problem in der Software sein?

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                    #10
                    Hier ist die Fehlerhinweise die ich bekomme wenn ich versuche mein Elster EÜR zu überprufen:

                    "Der anzusetzende steuerpflichtige Gewinn/Verlust der Berechnung entspricht nicht dem korrigierten Gewinn/Verlust der Berechnung zuzüglich des Hinzurechnungsbetrags nach § 4 Absatz 4a EStG."

                    Es gibt keinen solchen korrigierten Gewinn/Verlust, den ich in meiner EÜR sehen kann. Dies scheint von der Zeit übernommen worden zu sein, als ich zuvor das Formular SZ angehängt hatte, bevor ich das Formular gelöscht habe. Vielleicht gibt es etwas in der Software, das versucht, Daten zu speichern, die in der Vergangenheit eingegeben wurden.

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                      #11
                      Ah, endlich habe ich das Problem herausgefunden. Es war einfach so, dass ich in der Rubrik Ermittlung des Gewinns an einigen Stellen 0 eingetragen hatte

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                        #12
                        Tja
                        Mein Elster unterscheidet zwischen 0 und NULL

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