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ESt - Übertragung des Behindertenpauschbetrags fehlt

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    ESt - Übertragung des Behindertenpauschbetrags fehlt

    Hallo zusammen,

    ich weiß ich bin etwas späte dran für die 2021 Erklärung, aber seit Tagen ärgere ich mich wegen des Pauschbetrages der irgendwie nicht berücksichtigt wird.
    Leider versteh ich nicht warum, liegt der Fehler bei mir oder am 21er online Formular?

    An unserer Situation hat sich nichts geändert. Wir (meine Dame und ich) leben zusammen mit unserem Sohn (23 Jahre) der eine 80% Behinderung mit den Merkmalen B(egleitperson) sowie G und H hat.
    In den Erklärungen der letzen Jahre wurde der Übertrag bzw. die Übernahme des Pauschbetrags auf uns immer mit berücksichtigt.
    Nur in der aktuellen Berechnung halt leider nicht. Die Einträge und Haken sind an gleicher Stelle gesetzt.
    Hat jemand eine Idee was ich (oder Elster) falsch macht?

    Gruß Michael
    Zuletzt geändert von Micha0670; 01.11.2022, 20:56.
    Wer nicht fragt bleibt dumm !!!

    #2
    Es sollte meines Wissens reichen, in der Anlage Kind die Zeilen 68, 69 und 70 entsprechend zu füllen.

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      #3
      Tja, genau das habe ich auch gemacht bzw. übernommen, wie in den Vorjahren.
      filedata/fetch?id=409388&d=1667333901&type=thumb
      Wird aber in der vorläufigen Berechnung partout nicht berücksichtigt. Was mich, hinsichtlich der vorläufigen Steuerberechnung, etwas verzweifeln lässt.
      Was soll ich tun? Trotzdem abschicken und hoffen das der Pauschbetrag dann auch berücksichtigt wird?

      Gruß Michael
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      Wer nicht fragt bleibt dumm !!!

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        #4
        Micha0670
        Habe versucht das Problem in einem Testfall nachzustellen. Bei mir funktioniert die Übertragung und bei den Außergewöhnlichen Belastungen wird der Behindertenfreibetrag für Kinder zutreffend ausgewiesen.

        Schau dir die vorläufige Steuerberechnung nochmals genau an ob du es nicht einfach nur übersehen hast.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          Leider nein. Hab die vorläufigen Ergebnisse gegeneinander gelegt, also z.B. 2019 und 2021 oder 2020 und 2021.
          An der Stelle wo in den letzten beiden Jahren der Pauschbetrag gelistet wurde steht in der Berechnung für 2021 nichts .

          Ich habe aus lauter Verzweifelung heute mit einem komplett leeren Formular noch einmal von vorne angefangen.
          Dieses mal habe ich bei Blatt 3 ganz unten noch ein Datum bei
          Vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretene Behinderung
          eingepflegt. Das scheint den grundsätzlichen Fehler zu beheben.

          Dann bleiben noch die Betreuungskosten.Ich muss da angeblich was eintragen - wir haben in der Form aber keine Kosten. Elster verlangt die aber unbedingt
          Elster02.jpg

          Also muss ich da lügen, um überhaupt weiter zu kommen:
          Elster03.jpg

          So akzeptiert Elster das ganze und gibt mir dann in der vorläufigen Berechnung "nur" noch diesen Hinsweis:
          Elster05.jpg

          Also mache ich - wenn Elster korrekt funktioniert - doch vermutlich irgendwo etwas. Ich weiß halt nur nicht wo :-(
          Aber so langsam ist mir das egal. Ich denke ich schikce das dann morgen ab bevor wir Post vom Finanzamt bekommen

          Ansonsten, falls noch jemand eine Idee hat, ich freue mich über jeden Hinweis um das ganze "sauber" zu bekommen.

          Gruß Michael
          Wer nicht fragt bleibt dumm !!!

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            #6
            Dann bleiben noch die Betreuungskosten.Ich muss da angeblich was eintragen - wir haben in der Form aber keine Kosten. Elster verlangt die aber unbedingt
            Das passiert, wenn auf der Seite für die Kinderbetreuungskosten fälschlich Angaben zur Haushaltszugehörigkeit gemacht wurden.

            Die Seite 13 muss komplett leer bleiben, das gilt auch für die Zeilen 78 ff !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke Charlie,

              das war es. Ich hab beide Einträge raus geschmissen, jetzt gibt es keinen Fehler mehr - nur noch den Hinweis zur Bescheidbekanntgabe (ist aber so gewollt).

              Dann mal raus damit, nochmals Danke und ein schönes Wochenende.

              Gruß Michael
              Wer nicht fragt bleibt dumm !!!

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