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Grundsteuer / Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner

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    Grundsteuer / Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner

    Hallo liebe Gemeinde,

    nach wochenlangen Überlegungen bin ich recht verzweifelt in Bezug auf den Zähler / Nenner Wert.

    Es geht um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit 4 Wohnungen, davon gehören 2 mir. Das gesamte Flurstück ist 140 qm ( Zeile 10 )
    Laut Grundbuch habe ich einmal 2331 / 10000 und einmal 2790 / 10000 Anteile. Diese Werte gebe ich in Zeile 11 als Zähler und Nenner ein, jedoch antwortet das System mit einem Fehler.
    Was mache ich bitte falsch?

    #2
    Die beiden etw werden ja mutmaßlich verschiedene wirtschaftliche Einheiten sein.
    Ansonsten könnte der nicht genannte Fehler tatsächlich darin liegen, dass der Anteil an Grund und Boden in GW2 falsch berechnet wurde. Dieser ist 140*0,2331 bzw. 140*0,2790, abgerundet.
    Mehr kann man aufgrund des überaus dürftigen Sachverhaltes nicht sagen.

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      #3
      Danke für die Rückmeldung. Ich weiss nicht wie ich den Sachverhalt sonst noch schildern soll. Ich habe für meine 2 Eigentumswohnungen 2 Bescheide mir der gleichen Flurstückgröße von 140 qm vom Finanzamt bekommen. Gebe ich Zähler 1 Nenner 1 an, wird es angenommen, aber ich bin doch nicht zu 100 % Eigentümer des Grundstücks. Echt schwierig...

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        #4
        Gebe ich Zähler 1 Nenner 1 an, wird es angenommen, aber ich bin doch nicht zu 100 % Eigentümer des Grundstücks. Echt schwierig...
        Was ist jetzt daran schwierig ? Wie zu rechnen ist, steht doch in der Antwort von multi Du musst die rechnerischen

        m²-Anteile am Grund und Boden für die Zeile 4 von GW2 (BaWü Zeile 3) ermitteln. https://forum.elster.de/anwenderforu...103#post398103
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Nathanali Beitrag anzeigen
          Danke für die Rückmeldung. Ich weiss nicht wie ich den Sachverhalt sonst noch schildern soll.
          Angabe des Bundeslandes, Text der Fehlermeldung, Lesen der angepinnten Beiträge wären ziemlich gute Anfänge gewesen.

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            #6
            GELÖST! Der Fehler lag tatsächlich bei der Zeile 4 von GW2 und ja, ich hatte es falsch berechnet. Vielen Dank für eure Mühe und Geduld.

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              #7
              Mmmmh, der Ton hier ist ja nicht gerade freundlich (um nicht zu sagen "genervt und überheblich"). Da traut man sich ja gar nicht erst, etwas zu fragen.
              Zuletzt geändert von Petra1404; 06.11.2022, 11:37.
              Niemand ist so wichtig, dass er nicht freundlich zu anderen sein kann.

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                #8
                Mmmmh, der Ton hier ist ja nicht gerade freundlich
                Was erwartest du ? Seit Monaten werden hier die immer wieder gleichen Fragen gestellt, trotzdem werden sie nach wie vor beantwortet.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Petra1404 - stimme ich dir vollumfänglich zu.

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                    #10
                    Ich stimme Charlie24 mehr als vollumpfänglich zu.

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