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Grundsteuer - Erhöhung Messbetrag in Düsseldorf

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    Grundsteuer - Erhöhung Messbetrag in Düsseldorf

    Habe bereits den neuen Bescheid auf den 1. Januar 2025 über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags erhalten.
    Betr.: 4 FH in 40223 Düsseldorf (NRW).
    Wen es interessiert - der neue Messbetrag liegt um rd. 30 % höher als der alte.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 02.11.2022, 13:22.

    #2
    Wen es interessiert - der neue Messbetrag liegt um rd. 30 % höher als der alte.
    Ich glaube nicht, dass das jemand wirklich interessiert, das ist nämlich ganz normal.

    Warum schreibst du im Unterforum für das Anwenderforum ? Da geht es um Themen, wie:
    Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.

    Den Benutzernamen als Titel zu wählen, ist ebenfalls nicht wirklich sinnvoll.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ein Herr Michael Hoffmeister (webmaster.forum@elster.de) hat mich auf die Stelle verwiesen.

      Ich glaube schon, dass meine Aussage einige Leute interessiert; da daraus evtl ein Trend zu erkennen ist.

      Hi Charlie24 - wie kommst du zu dem Vermerk - " das ist nämlich ganz normal " ?

      Kommentar


        #4
        Zitat von haklmacher Beitrag anzeigen
        Ein Herr Michael Hoffmeister (webmaster.forum@elster.de) hat mich auf die Stelle verwiesen.
        Wenn ein Herr Michael Hoffmeister hier etwas will, soll er sich einfach hier blicken lassen.

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          #5
          Hi Charlie24 - wie kommst du zu dem Vermerk - " das ist nämlich ganz normal " ?
          Es gab hier bereits mehrfach Berichte über Erhöhungen von mehr als 50%. Dass es In Großstädten wie Düsseldorf mit hohen Bodenrichtwerten

          und Eingruppierung in die Mietniveaustufe 6 zu Erhöhungen kommt, liegt doch auf der Hand.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Und da -bekanntermaßen- die neuen Hebesätze für 2025 sowieso erst so Anfang 2025 kommen und das neue Messbetragsniveau berücksichtigen können, hilft es Niemandem zu wissen, ob das Messbetragsniveau nun gleich, 230 % niedriger oder 10.000fach höher liegt. Es hat schlicht keinen Aussagewert.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Wie seid ihr denn drauf ? Ich wollte nur nett sein, und andere an meinen Erkenntnissen teilhaben lassen.
              Jetzt wird auf mir "rumgehackt" - das interessiert Niemanden ?
              Da bin ich ganz anderer Meinung, und zwar:
              Wenn ich damit rechnen muss, dass sich der Steuermessbetrag um ca. 30 % erhöht, dann weiß ich zumindest (bei gleich hohem Hebesatz), dass sich auch die Grundsteuer
              um ca. 30 % erhöhen wird.

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                #8
                ... dann weiß ich zumindest (bei gleich hohem Hebesatz), dass sich auch die Grundsteuer um ca. 30 % erhöhen wird.
                Wem nützt dieses Wissen ? Was die Stadt Düsseldorf daraus macht, bleibt ihr überlassen und hat außerhalb von Düsseldorf keinerlei Relevanz.

                Ich habe bei mehreren Objekten hier in Bayern eine Verdoppelung der Grundsteuermessbeträge. Das hat auch keine Aussagekraft.

                Die konkreten Auswirkungen werde ich erst im Laufe des Jahres 2024 erfahren. Die Gemeinden werden sich die Summen der neuen

                Messbeträge im Gemeindegebiet ansehen und auf dieser Basis die Hebesätze neu justieren.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Nochmal: Da der Hebesatz gerade nicht gleich bleiben wird, kann Niemand und auch Du nicht etwas mit Deiner Erkenntnis anfangen. Ich weiß auch, dass bei Galeria die Ware X 5,00 € kostet, haue das aber in kein Forum. Daraus kann ich aber bei einer aktuellen Inflationsrate von 10 % nicht schließen, dass es in einem Jahr 5,50 € kosten wird, da ich nicht weiß, wie die Inflation sich entwickelt und ob Galeria aus anderen Gründen da noch etwas draufsetzt oder einen "Dauerniedrigpreis" draus macht oder Galeria noch existiert.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Danke haklmacher, ich finde es interessant und habe hier auch geschrieben, dass unser Messbetrag für ein EFH sich um 55% erhöht hat.

                    Ich finde den Austausch über die neuen Werte gut und habe im Internet kein anderes Forum dazu gefunden.

                    Es scheint ja deutliche Erhöhungen zu geben und die Hebesätze werden in Zukunft sicher auch nicht sinken.

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                      #11
                      Es scheint ja deutliche Erhöhungen zu geben und die Hebesätze werden in Zukunft sicher auch nicht sinken.
                      Das sind alles Spekulationen. Die Werte sind doch vielfach überhaupt nicht wirklich vergleichbar und was mit den Hebesätzen passiert,

                      ist auch nicht vorhersagbar. Wenn ich mir die Auswirkungen des in Bayern geltenden reinen Flächenmodells ansehe, dann steigen auf

                      dem flachen Land mit großen Grundstücken die Grundsteuermessbeträge merklich an, während der Messbetrag bei einem Verwandten

                      in München mit seiner Doppelhaushälfte weniger als die Hälfte des Betrags unseres Einfamilienhauses ausmacht. Der Verkehrswert

                      des Objekts in München beträgt das Dreifache. Der bisherige Einheitswert in München war auch höher als der bei uns festgelegte.

                      Ich bleibe dabei: Diskussionen zu den Ergebnissen bringen nichts ! Dort wo Bundesrecht gilt, müssten jeweils Grundstücksart,

                      der Ort und das Baujahr sowie die Wohnflächen angegeben werden, sonst vergleicht man nämlich Äpfel mit Birnen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Die Gemeinden betonen immer wieder unisono (zum mindestens in den Artikeln, die ich zu dem Thema gelesen habe),
                        dass das Steueraufkommen aus der Grundsteuer nicht erhöht werden soll.
                        Wie es in vier Jahren aussieht, weiß heute niemand.

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                          #13
                          ... dass das Steueraufkommen aus der Grundsteuer nicht erhöht werden soll.
                          Gemeint ist wohl, dass speziell aus der Reform keine Mehreinnahmen generiert werden sollen. Wenn ich mir die Preissteierungen

                          speziell auf dem Bausektor vor Augen führe, könnte ich es meiner Gemeinde nicht verübeln, wenn sie aktuell die jetzigen Hebesätze

                          anheben würde.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Auch wenn ich selbst davon betroffen wäre, schließe ich mich Dir an.

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