Hallo Zusammen, ich habe hier ein ganz heikles Thema und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Folgende Fakten:
Steuer 2019. Verheiratet. Nicht in Trennung.
Verkauf einer Wohnung (Ehefrau) aber gemeinsame Entscheidung der Eheleute.
Rücklage des Gewinns €10.000. für die Steuer. (da die Wohnung vermietet war)
10.000€ wurden aber verbraucht, für gemeinsame Lebenshaltungskosten. u.a. weil der Ehemann sich selbständig gemacht hat.
nun soll die Steuererklärung 2019 gemacht werden.
Der Ehemann hat einen Verlust von 36.000 aus 2018.
Bei einer Zusammenveranlagung mit verrechnung dieses Verlustes beträgt die Steuerschuld 515€
Bei getrennter Veranlagung 9.500€.
Der Ehemann will den Verlust aber nicht in 2019 verrechnen lassen sondern sich für die folge Jahre aufbewahren.
Wie sieht es rechtlich aus? Fürsorge Pflicht - recht auf gemeinsame Steuerveranlagung...
Der Verlustvortrag würde die Steuer 2019 erheblich senken. Der Ehemann hat in 2019 keinen Nachteil, da so oder so nichts zu zahlen.
Allerdings fehlt der Verlust dann für 2020 ... wie wird das Steuerlich betrachtet? Hat er dann einen Nachteil durch die Veranlagung oder muss er dem zustimmen?
LG
Folgende Fakten:
Steuer 2019. Verheiratet. Nicht in Trennung.
Verkauf einer Wohnung (Ehefrau) aber gemeinsame Entscheidung der Eheleute.
Rücklage des Gewinns €10.000. für die Steuer. (da die Wohnung vermietet war)
10.000€ wurden aber verbraucht, für gemeinsame Lebenshaltungskosten. u.a. weil der Ehemann sich selbständig gemacht hat.
nun soll die Steuererklärung 2019 gemacht werden.
Der Ehemann hat einen Verlust von 36.000 aus 2018.
Bei einer Zusammenveranlagung mit verrechnung dieses Verlustes beträgt die Steuerschuld 515€
Bei getrennter Veranlagung 9.500€.
Der Ehemann will den Verlust aber nicht in 2019 verrechnen lassen sondern sich für die folge Jahre aufbewahren.
Wie sieht es rechtlich aus? Fürsorge Pflicht - recht auf gemeinsame Steuerveranlagung...
Der Verlustvortrag würde die Steuer 2019 erheblich senken. Der Ehemann hat in 2019 keinen Nachteil, da so oder so nichts zu zahlen.
Allerdings fehlt der Verlust dann für 2020 ... wie wird das Steuerlich betrachtet? Hat er dann einen Nachteil durch die Veranlagung oder muss er dem zustimmen?
LG
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