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Verlustvortrag Beschränkung Verlustrücktrag /Anlage Sonstiges in Elster zu finden?

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    Verlustvortrag Beschränkung Verlustrücktrag /Anlage Sonstiges in Elster zu finden?

    Hallo zusammen,

    ich möchte gerne meinen Verlust auf die nächsten Jahre "vortragen" und keinesfalls auf die vorherige Einkommenssteuer Rücktragen (aus div. Gründen).
    1.)Ich habe unter anderem herausgefunden dass es in Elster die Anlage Sonstiges (7) gibt, dort muss ich nämlich eintragen, dass ich 0,- Verlustrücktrag möchte, aber ich finde diesen Punkt nicht. Oder wo gibt man das an?
    2.) 2022 werde ich wieder Verlust gemacht haben aber dieses Jahr immerhin über 9000€ als Kleinunternehmer eingenommen, macht es dann überhaupt Sinn den Verlustvortrag auf das nächste Jahr (2022) zu verschieben? Wird der Verlustvortrag solange aufgeschoben bis er aufgebraucht ist? Nächstes Jahr (2023) werde ich wieder viel mehr einnehmen, kann ich es nicht irgendwie auf nächstes Jahr übertragen statt dieses Jahr?
    3.) Wenn ich 2022 nur 10000€ verdient habe und damit über dem Grundfreibetrag liege, mein Verlustvortrag 6000€ beträgt, bringt das dann überhaupt was ?
    Danke und Gruß,
    EllaEl

    #2
    Findest du jetzt die Anlage Sonstiges nicht oder geht es um die passende Zeile innerhalb dieser Anlage ?

    https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

    Die anderen Fragen muss ich erst lesen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bei mir gibt es den Punkt Verlustabzug in der Anlage Sonstiges. Guck nochmal nach!

      Verluste werden immer um ein Jahr zurück- oder vorgetragen. Wenn Du 10.000 Euro Gewinn hast (und sonst keine Einkünfte) dann beträgt die Steuer Nulll. Wenn 6.000 Euro Verlust aus dem Vorjahr dazukommen, ändert sich nichts an der Höhe der Steuer, und der Verlustvortrag ist aufgebraucht.

      Kommentar


        #4
        Hallo zusammen, und Danke Charlie24 , dein eingefügter Thread hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Damit habe ich die Anlage Sonstiges gefunden Danke dafür!! Danke auch @L.E.Fant.
        Zu meinen anderen Fragen, ich bin beim recherchieren auf diverse Informationen gestoßen, wo die Personen Ihren Verlustvortrag verloren haben im nächsten Jahr, weil sie zu wenig eingekommen hatten. Das verstehe ich nicht. Ein Beispiel hier:


        https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/...caAp-5EALw_wcB


        Bildschirmfoto 2022-11-02 um 15.45.26.pngBildschirmfoto 2022-11-02 um 15.45.20.png

        Danke und Gruß,
        Ella

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          #5
          Das verstehe ich nicht
          Aber das ist doch nicht kompliziert. Vorgetragene Verluste mindern im Folgejahr den Gesamtbetrag der Einkünfte. Im Beispiel um 5.000,00 €

          von 9.000,00 € auf 4.000,00 €. Das führt aber nicht zu einer Steuerersparnis, denn bei 9.000,00 € beträgt die Einkommensteuer ebenso 0,00 €

          wie bei 4.000,00 €. Der vorgetragene Verlust ist aber vollständig verrechnet und damit wirkungslos verpufft.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Genau was ich gesagt habe.

            Die Formulierung noch kann er einen weiteren Verlustvortrag geltend machen finde ich zwar missverständlich, im Ergebnis stimmt das alles allerdings.

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              #7
              Hallo zusammen, danke für die Auskunft.
              Der Grundfreibetrag liegt 2022 ja bei 9.984€. Bedeutet das, dass ich wenn ich 6000€ Verlustvortrag aus dem Vorjahr habe, muss ich mindestens 15.985,00 € verdient haben, damit der Vorteil nicht verpufft? Oder wie viel ? Danke und sorry, wenn das einfach nicht mein Themengebiet ist und ich ein paar mal nachfragen muss...
              GLG

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                #8
                Ich weiß nicht wie Du auf die Zahl kommst, aber auf ein paar hundert Euro hin oder her stimmt sie natürlich.

                Ich glaube das Prinzip ist jetzt klar: der vorgetragene Verlust wird auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet.

                Kommentar


                  #9
                  ... muss ich mindestens 15.985,00 € verdient haben, damit der Vorteil nicht verpufft?
                  Es sollte schon noch etwas mehr sein. Der Grundfreibetrag liegt 2022 bei 10.347,00 €. Außerdem entrichtet man ja in jedem Fall noch

                  Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die sich ebenfalls steuermindernd auswirken. Du kannst ja einfach eine Steuererklärung

                  für 2021 ausfüllen. Dort gibst du deinen Verlust in die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung ein, ebenso die Versicherungsbeiträge.

                  Mit dem Gewinn musst du ein wenig experimentieren. Am Schluss musst die noch die Erhöhung des Grundfreibetrags von 2021 auf 2022 dazu

                  addieren.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Ok, verstanden.

                    Dann wird es nun nochmal ganz wild: (mit dieser Frage schlage ich mich nämlich ebenfalls herum)
                    Ich habe 2022 auch Coronahilfe bekommen (15.000€) Dann wäre ich bei ca 25.000€ in 2022. Zählt das mit rein bei der Berechnung?

                    Das ist nun evtl. Off-topic, aber da habe ich auch nicht verstanden, wo ich das genau eintragen muss… wenn ich es in die Spalte 11/12 bei der EÜR eintrage, taucht es später nicht in den Betriebseinnahmen auf. Bei Zeile 15 schon aber ich bin ja Kleinunternehmer und schulde keine USt.:

                    EÜR
                    Zeile 11/12:
                    Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG


                    EÜR
                    Zeile 15:
                    Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie) sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet


                    Danke wirklich vielmals für eure ehrenhafte und professionelle Hilfe. Ich mache die EKS zum ersten Mal alleine und bin total durcheinander.

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                      #11
                      Die Corona-Hilfe musst du den Umsätzen in Zeile 11 der EÜR hinzurechnen und sie nachrichtlich zusätzlich in Zeile 12 erfassen.

                      Dann ist sie auch in den einkommensteuerpflichtigen Betriebseinnahmen enthalten.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Hallo,

                        ... muss ich mindestens 15.985,00 € verdient haben, damit der Vorteil nicht verpufft?
                        Nein, das stimmt natürlich nicht. Auch bei 12.000 Euro müsstest du beispielsweise Steuern zahlen, und mit dem Verlustvortrag eben nicht. Korrekt ist aber, dass der Verlust in dem Fall zum Teil unwirksam bleibt.

                        Außerdem wären 30.000 Einkommen besser, 50.000 noch besser u.s.w., denn je höher der Steuersatz ist um so mehr gewinnt man durch einen Verlustvortrag.

                        Fazit: Gezielt die knapp 16.000 treffen und damit zu denken, dass es das Beste wäre ist eine Milchmädchenrechnung. Eine bessere Idee ist, in dem betreffenden Jahr ungefähr den Verlustvortrag zusätzlich zu verdienen.

                        Beispiel: typisches Jahreseinkommen 15.000, Verlustvortrag 6.000
                        Dann sollte in dem Jahr in dem der Verlust verrechnet wird das Einkommen ungefähr 21.000 betragen. Somit zahlt man im Durchschnitt die wenigsten Steuern.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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