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Gemischt genutztes Grundstück: Balkone und Vordach

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    Gemischt genutztes Grundstück: Balkone und Vordach

    Hallo zusammen,

    ich habe ein gemischt genutztes Grundstück und muss die Grundsteuer nach Sachwert berechnen. Ich habe dazu noch zwei Fragen:

    1. müssen Balkone in der 2. Etage, die nicht überbaut sind, mit in die Bruttogrundfläche einbezogen werden? Wenn ja, mit der gesamten Fläche oder anteilig? (s. Foto)
    2. das Haus hat über die gesamte Länge des Hauses über dem Ladenlokal ein Vordach. Muss dieses mit in die Berechnung einbezogen werden? (s. Foto)

    Schon mal Danke für die Antworten

    rgoeddi
    Angehängte Dateien

    #2
    Hier ein Link zur Anlage 42 zu § 259 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_42.html

    Nach meiner Erinnerung enthält die PDF-Anleitung zur Anlage Grundstück im Bereich der Erbschaftsteuererklärung

    Zeichnungen, was dazugehört und was nicht: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rundstueck.pdf
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort.
      Balkone werden explizit zum Bereich C gerechnet, also nicht in die BGF einbezogen. Beim Vordach geh ich auch mal davon aus, das es nicht einbezogen werden muss, obwohl es so explitzit nicht geschrieben steht, oder ich habe es überlesen ;-)

      Grüße
      rgoeddi

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