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Grundsteuer Erklärung NRW Flächen und Bodenrichtwert

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    Grundsteuer Erklärung NRW Flächen und Bodenrichtwert

    Hallo,
    ich hoffe, mir kann jemand helfen. Drehe sonst durch.
    Folgendes:

    Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus.
    Grundstück Fläche 4180 m²
    Mein Anteil der Wohnung: 125/10.000

    Ebenso besitze ich in diesem Haus einen Anteil an der Hausmeisterwohnung : 259/10.000

    Wie gebe ich das nun an?

    Gemarkung beziehungsweise Flurstücke:
    Zeile 10 Fläche 4180
    Zeile 11 125/10000
    Zeile 11 1.erste Fläche

    Gemarkung beziehungsweise Flurstücke:
    Zeile 10 Fläche 4180
    Zeile 11 259/10000
    Zeile 11 1.erste Fläche ??????????

    Bei den Punkt 4. Angaben zum Grund und Boden. Fläche 160 ????????
    (Habe 4180 * 0,0125 + 4180 * 0,0259 gerechnet)

    Wenn ich das so eingebe, kommt immer eine Fehlermeldung:

    Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.

    Hoffe auf Hilfe !!!!!!
    Sabine

    #2
    Ebenso besitze ich in diesem Haus einen Anteil an der Hausmeisterwohnung : 259/10.000
    Ich glaube, dass du da zuerst nachsehen bzw. klären musst, welchen Miteigentumsanteil die Hausmeisterwohnung selbst hat.

    So, wie du dass erfasst hast, wäre ja der auf deinen Miteigentumsanteil an der Hausmeisterwohnung entfallende m²-Anteil am Grund und Boden

    der Wohnanlage mehr als doppelt so groß wie der deiner eigenen Wohnung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      erstmal Danke für die schnelle Rückantwort.
      Ja das verwirrt mich auch.

      Als ich beim FA anrieft, sagte man mir, bisher wurde nur mit dem 125/10000 gerechnet.
      Da frage ich mich, was ist denn all die Jahre mit der Hausmeisterwohnung gewesen?

      Wurde die nicht mit angerechnet?

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        #4
        Wurde die nicht mit angerechnet?
        Die Hausmeisterwohnung gehört, so wie ich das sehe, der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Bruchteilsgemeinschaft

        und wird vermutlich von der Hausverwaltung erklärt. Das solltest du mit der Verwaltung klären. Wenn es so ist, wie ich annehme,

        muss du in deiner Erklärung dazu nichts angeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Noch eine letzte Anmerkung:

          Ich habe aber von Finanzamt das Schreiben erhalten zu Erklärung zu Feststellung des Grundsteuerwerts.

          Da ist die Hausmeisterwohnung jedoch auch aufgelistet.
          Hab also 2 Aufstellungen.

          Somit kann ich diese doch nicht ignorieren....

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            #6
            Somit kann ich diese doch nicht ignorieren....
            Ignorieren sollst du das auch nicht, sondern die realen Eigentumsverhältnisse bzw. die Anteile klären.

            Wem gehört das Sondereigentum an der Hausmeisterwohnung ? Diese Wohnung gehört doch nicht dir allein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Die Hausmeisterwohnung ist auf alle Eigentümer im gesamten Haus geteilt. Es sind inkl. der Hausmeisterwohnung 48 Eigentumswohnungen.
              Das Problem ist, ich weiß nicht, ob jeder Eigentümer den gleichen Anteil hat, oder ob es nach Qudratmetern der eigenen Wohnung anteilmäßig gemacht wurde.
              Mich irritiert ja die 259/10000. Finde das sehr hoch.....

              Kommentar


                #8
                Die Hausmeisterwohnung ist auf alle Eigentümer im gesamten Haus geteilt.
                Das bestätigt doch mein Annahme, dass diese Wohnung der Eigentümergemeinschaft als solche gehört.

                Das Problem ist, ich weiß nicht, ob jeder Eigentümer den gleichen Anteil hat, oder ob es nach Qudratmetern der eigenen Wohnung anteilmäßig gemacht wurde.
                Das sollte sich herausfinden lassen. Die 259/10000 könnten der Miteigentumsanteil der Hausmeisterwohnung am Flurstück der Anlage sein,

                dein Anteil ist das sicher nicht
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Super, vielen Dank. Werde da nachfragen.

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                    #10
                    Hallo,

                    hoffe, Charlie24 kann mir hier nochmal helfen.
                    Habe nachgefragt und folgende Antwort erhalten.

                    125/10000 sind Miteigentumsanteil an dem Grundstück verbunden mit Sondereigentum meiner Wohnung (meine Wohnung ist nur 38 qm)

                    259/10000 sind Miteigentumsanteil an dem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum der Hausmeisterwohnung ( ca. 72 qm)

                    Die Anteile stimmen wohl so.

                    Das heißt, ich muss jetzt 4180*0,0125 = 52,25 und 4180 * 0,0259 = 108,26 zusammen addieren ??????
                    Somit habe ich bei der Erklärung eine Grundfläche von 160 quadratmetern.
                    Habe ich das jetzt richtig verstanden?????


                    Kommentar


                      #11
                      25/10000 sind Miteigentumsanteil an dem Grundstück verbunden mit Sondereigentum meiner Wohnung (meine Wohnung ist nur 38 qm)

                      259/10000 sind Miteigentumsanteil an dem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum der Hausmeisterwohnung ( ca. 72 qm)

                      Die Anteile stimmen wohl so.
                      Das ist alles schön und gut, aber die Hausmeisterwohnung gehört dir nicht, jedenfalls gehört sie nicht dir allein !

                      Daran sind neben dir 46 weitere Wohnungseigentümer beteiligt. Die Hausmeisterwohnung ist m. E. eine eigene wirtschaftliche Einheit.

                      Wahrscheinlich taucht die im Infoschreiben des Finanzamts auch bei allen anderen Wohnungseigentümern auf, weil ja alle Miteigentümer sind.

                      Das müsste sich ja leicht klären lassen. Irgendwelche Nachbarn wirst du ja kennen und fragen können.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Habe nun endlich die Hausverwaltung erreicht.

                        Ich muss nun die 259 Anteile der Hausmeisterwohnung durch die 10,000 teilen und dann mit meinen 125 Anteilen meiner Eigentumswohnung multiplizieren.
                        So bekomme ich meinen eigenen Anteil an der Wohnung. Was bedeutet dass ich einen Anteil von 3/10000 daran habe.
                        Somit komme ich auf eine Rechnung des Gesamtgrundstücks:

                        4180*0,0125 = 52,25 m²
                        4180*0,0003 = 1,25 m²
                        ----------------------------------
                        Gesamt 53 m²

                        Und diese Summe ist dann meine Wohnung, Anteil an der Hausmeisterwohnung + Grundstückanteil

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                          #13
                          So sieht das jetzt schon besser aus. Bleibt nur noch die Frage, wie man mit der Wohnfläche der Hausmeisterwohnung umgeht.

                          Ich komme zwar rechnerisch auf 1,35 m², aber abgerundet stimmen die 53 m² ja trotzdem.
                          Zuletzt geändert von Charlie24; 04.11.2022, 14:29.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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