Hallo Zusammen....es geht um die Grundsteuer in Brandenburg. Wir sind eine Erbengemeinschaft .Ich 1/2...beide Töchter jeweils 1/4...wie trage ich das im Zähler Nenner ein?
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer Brandenburg Erbengemeinschaft
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Da eine Erbengemeinschaft eine Gesamthandsgemeinschaft ist, müsste man die Erbquoten nicht unbedingt angeben.
Wenn man sie angeben will, gehören sie in Zeile 51 des Hauptvordrucks (Seite 4). Es hat hier schon öfter Fragen zu
gemischten Gemeinschaften gegeben, bei denen eine Immobilie zu einer Hälfte den Erben eines Ehegatten und zur anderen
Hälfte seit jeher dem überlebenden Ehegatten gehört. Das wäre eine Bruchteilsgemeinschaft, wobei der überlebende Ehegatte
in aller Regel auch Mitglied der Erbengemeinschaft ist. Das ist ja bei euch nicht der Fall, nehme ich an.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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