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Kann die EstE 2021 mit Elster erstellt werden ?

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    Kann die EstE 2021 mit Elster erstellt werden ?

    Hallo zusammen,
    bin neu hier.
    ist es noch möglich die Einkommensteuererklärung 2021 (unbeschränkt steuerpflichtig) , mit Anl. N, Anl. Vorsorge, Anl. KAP, Anl. V , etc. über Elster einzureichen, oder sind wir "zurück" auf Papier gewandert ?
    danke für einen Hinweis,
    Adrian

    #2
    Ich versteh die Frage überhaupt nicht. Warum soll die elektronische Abgabe nicht mehr möglich sein? Es wird immer mehr automatisiert, auch wenn's langsam voran geht.

    Energieknappheit?

    ElsterFormular geht für 2021 natürlich nicht. Aber Kaufsoftware und Mein Elster sind doch weiterhin verfügbar.

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      #3
      Zitat von Adrian09 Beitrag anzeigen
      .....bin neu hier. ist es noch möglich die Einkommensteuererklärung 2021 (unbeschränkt steuerpflichtig) , mit Anl. N, Anl. Vorsorge, Anl. KAP, Anl. V , etc. über Elster einzureichen, oder sind wir "zurück" auf Papier gewandert ?
      Hallo Adrian09,
      ganz so neu bist du ja nicht mehr, fast zwei Jahre dabei und ein Zugang zu Mein Elster hast du ja schon.

      Tschüß

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        #4
        Hallo L.E.Fant,
        wenn ich in MeinElster einsteige ( Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (Est 1A) bekomme ich aufgelistet nur folgende Erklärungen :
        - Einkommensteuererklärung
        - Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage
        - Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
        - Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge ....

        Aber keine Möglichkeit auf Anl. N, Anl. KAP, Anl. Vorsorgeaufwand, Anl. V, etc. zurückzugreifen.

        Die andere angebotene Möglichkeiten in MeinElster sind :
        - Belegnachreichung zur Steuererklärung
        - Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
        - Antrag auf Steuerklassenwechsel
        - Meine Formulare
        - Alle Formulare
        - Mein Posteingang
        - Meine Supportanfragen

        Habe mir im Detail die jeweilige Untergruppen, aber finde die Anl. N, Anl. KAP, Anl. Vorsorgeaufwand, Anl. V nicht...
        Könntest mir einen Hinweis geben, wie man weiterkommen kann?
        Nur Kaufsoftware ?

        Adrian

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          #5
          Hallo Holzgoe,
          ja, vor 2 Jahren habe ich mir den Zugang besorgt.
          Bin aber damals mittendrin - beim Ausfüllen der elektronischen Formulare - ausgestiegen und habe mich mit Elster erst durch die Grundsteuer-Erklärung beschäftigt....
          Siehe bitte meine Erklärungen an L.E.Fant...
          Adrian

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            #6
            Habe mir im Detail die jeweilige Untergruppen, aber finde die Anl. N, Anl. KAP, Anl. Vorsorgeaufwand, Anl. V nicht...
            Könntest mir einen Hinweis geben, wie man weiterkommen kann?
            Das sind alles Anlagen zur Einkommensteuererklärung und wenn du die startest, kannst du alle benötigten Anlagen hinzufügen.

            Falls man mal eine Anlage vergisst, geht das später auch noch: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo Charlie24,
              ... das hat mir wirklich geholfen, danke !
              Nächste Frage : für die Übernahme von Daten aus Bescheinigungen, müsste ich einen Abruf-Code beantragen. Geht dies irgendwie online oder hilft nur die gute/alte Deutsche Post ?
              Danke,
              Adrian 09

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                #8
                Nächste Frage : für die Übernahme von Daten aus Bescheinigungen, müsste ich einen Abruf-Code beantragen. Geht dies irgendwie online ...
                Das geht nur online, wobei der Abrufcode im Format XXXXX-XXXXX selbst aber dann mit der Post kommt.

                Den Antrag stellt man unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Zustimmung und Abrufcode.

                Normalerweise stellt man den Antrag inzwischen gleich bei der Registrierung für Mein ELSTER.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Nachtrag: Auch ein Mausklick auf Meine Bescheinigungen löst den Antrag auf Erteilung eines Abrufcodes aus.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    (Neuer) Abruf Code beantragt, jetzt werde ich auf die Deutsche Post warten...
                    Nächste Frage : Seit 2019 habe ich zu meiner EstE eine "Gewinn- Überschuss- Rechnung" beigefügt, für jährliche Einkünfte in Höhe von < 1000€... Gibt es auch ein Formular in Elster, welches ich dafür verwenden kann ? Danke für Eure Hilfe ! Adrian09

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                      #11
                      Wenn Du Gewinneinkünfte hast (das ist ja aus Diener Ausgangsfrage nicht ersichtlich!) dann musst Du sowieso elektronisch übermitteln. Auch die Einnahmenüberschussrechnung.

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                        #12
                        Hallo Charlie24, heute ist der Abrufcode angekommen.
                        So wie Du empfohlen hast, über Formulare & Leistungen -> Bescheinigungen verwalten> Zustimmung und Abrufcode bekomme ich die Auswahl :

                        Zustimmung widerrufen oder
                        Abrufcode verwalten (mit dem Hinweis : Sie haben einen gültigen Abrufcode. Dieser wurde am 30.11.2022 beantragt.[ das habe ich heute erhalten]
                        Beantragen oder
                        Stornieren oder
                        Historie ungültiger Abrufcodes

                        Mir ist nicht klar, wo ich den neuen Abrufcode eingeben sollte.
                        Danke für einen Hinweis und Verständnis,
                        Adrian09

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                          #13
                          Mir ist nicht klar, wo ich den neuen Abrufcode eingeben sollte.
                          Der Abrufcode muss nur eingegeben werden, wenn du entweder deine Bescheinigungen oder Bescheinigungen anderer Personen (nach Freischaltung)

                          abrufen willst. Ansonsten empfiehlt es sich, den Abrufcode gut aufzubewahren bzw in einem Passwortmanager zu hinterlegen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Ja, ich würde meine Bescheinigungen abrufen wollen ( da ich davon ausgehe, dass der Inhalt diesen Bescheinigungen , genau die Daten sind, die von meinem Arbeitgeber für 2021 an Finanzamt kommuniziert wurden. Oder verstehe ich etwas falsch ? ).
                            Wenn ich meine Bescheinigungen abrufen will, wo muss ich den Abrufcode eingeben ?
                            Sicherlich werde ich den Abrufcode gut aufbewahren.
                            Danke für die Unterstützung.

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                              #15
                              Hallo Adrian09,
                              dort sind nicht nur die Daten deines Arbeitgebers, sondern auch Renten, Kranken- Pflegeversicherungen abrufbar.
                              du gehst auf Bescheinigungen verwalten ->in dem Kästchen wo steht: Sie haben dem Abrufen und Vorausfüllen bereits zugestimmt -> Klickst du auf Starten ->dann wird deine ID-Nummer angezeigt und du wählst das entsprechende Kalenderjahr aus, danach wird der Abrufcode verlangt und dann siehst du deine Bescheinigungen und kannst diese anschauen.

                              Eigentlich ist es ja dafür gedacht, dies in die Steuererklärung einzufüllen, da bekommst du auch den Hinweis ->Bescheinigungen können nur direkt im Formular der Einkommensteuererklärung eingefüllt werden.

                              Tschüß

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