Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerberechnung beachtet Grundfreibetrag bei Kapitalerträge nicht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerberechnung beachtet Grundfreibetrag bei Kapitalerträge nicht

    Ich habe keine Einkünfte durch ein Arbeitsverhältnis, nur durch Kapitalerträge in Höhe von ca. 7000€ auf einem ausländischen Konto, dass selbst keine Abgeltungssteuer abführt.
    Die Steuerbrechnung von Elster setzt dafür eine vierstellige Einkommenssteuer fest, obwohl mein Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 9.744 € liegt. Ich müsste doch gar keine Steuern darauf zahlen, oder?

    #2
    Welche Anträge hast Du denn in der Anlage KAP gestellt ? Und Du hast wirklich keine irgendwie anders gearteten Einkünfte oder Lohnersatzleistungen oder andere ausländischen Einkünfte ? Wo hast Du konkret in der Anlage KAP Eintragungen vorgenommen ? Was für ein zu versteuerndes Einkommen wird in der Berechnung ausgegeben ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Danke für Deine Antwort.
      Also Anträge habe ich in der Anlage KAP tatsächlich nicht gestellt, weil ich nicht weiß, was die machen.
      Ich habe noch als Einkünfte noch zusätzlich 186 € Lohn, die ich in der Anlage N angegeben habe, ansonsten habe ich wirklich gar keine Einkünfte.
      Ich habe in Zeile 19 und 20 der Anlage KAP jeweils den Gewinn (ca. 7000 €) eingetragen.

      In der Steuerberechnung von Elster steht, "zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG" für die 7000 € "Einkünfte aus Kapitalvermögen" eine Einkommenssteuer von über 1000 € festgesetzt wird und dazu kommt noch Solidaritätszuschlag, obwohl mein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

      Kommentar


        #4
        Du musst den Antrag in Zeile 4 der Anlage KAP stellen, damit die Günstigerprüfung erfolgt und mit der tariflichen Einkommensteuer gerechnet wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ergänzend zu Chalie24: Wenn Du in der Anlage KAP keine Günstigerprüfungsanträge stellst, dann erklärst Du "nur" Deine ausländischen Kapitalerträge, die ja dann nicht "normal" mit Grundfreibetrag und so versteuert werden, sondern separat mit der Abgeltungssteuer, d.h. so etwa 25 %. Erst wenn Du beantragst, dass geprüft wird, ob eine Einbeziehung in die "normale" Besteuerung vielleicht günstiger sein könnte, wird genau das auch gemacht. Dann musst Du je nach Antrag natürlich auch Angaben zum Sparerpauschbetrag machen und ggf. weitere eventuelle schon der Abgeltungssteuer unterworfene Kapitalerträge erklären.
          Zuletzt geändert von Picard777; 05.11.2022, 18:10. Grund: Grammatikfehler
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Ah, ich verstehe, vielen Dank für eure Antworten.

            Kommentar

            Lädt...
            X