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Grundsteuer Baden-Württemberg

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    Grundsteuer Baden-Württemberg

    Ich habe ein Grundstück, auf dem einige Bäume stehen, fast alle sind schon ziemlich alt. Außer einem Nussbaum gibt es noch ein paar andere Obstbäume, die aber fast keinen Ertrag liefern.
    Die Wiese wird nur von Insekten und Kleingetier genutzt. Ich selbst habe keinen geldwerten Nutzen davon.
    Im Grundbuch ist dieses Stück als Landwirtschaftsfläche deklariert. und es hat sogar eine Ertragsmesszahl.
    Muss ich diese Ertragsmesszahl bei der Grundsteuererklärung angeben, obwohl es faktisch so gut wie keinen Ertrag gibt?
    Zuletzt geändert von Zebra; 05.11.2022, 14:20.

    #2
    Muss ich diese Ertragsmesszahl bei der Grundsteuererklärung angeben, obwohl es faktisch so gut wie keine Ertrag gibt?
    Meiner Meinung nach ja. Maßgeblich ist die gesetzliche Klassifizierung. Ich wüsste nicht, dass das Grundsteuergesetz Baden-Württemberg

    hiervon Ausnahmen vorsieht. Als Obstbau wirst du es nicht erklären müssen, als Landwirtschaftliche Nutzung schon.

    https://www.landesrecht-bw.de/jporta...rue#focuspoint
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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