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Zusammenveranlagung oder getrennt?

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    Zusammenveranlagung oder getrennt?

    Hallo zusammen!
    Wir sind beide Pensionäre mit ungefähr der gleichen Pension. Nun arbeite ich selbstständig bei der Volkshochschule und habe 12.000 Euro zusätzlich in 2021 verdient. Letztes Jahr hatten wir uns getrennt veranlagt, da hab ich mächtig nachgezahlt. Sollten wir es diesmal zusammen versuchen>?
    Wer kann uns helfen?
    Viele Grüße
    Katja aus HH

    #2
    Grundsätzlich ist die Zusammenveranlagung die günstigere Variante, nur in wenigen Situationen nicht. Mit "Mein Elster" kannst Du das aber nur unterirdisch zu Fuß vergleichrechnen, denn Du musst dafür drei Steuererklärungen anlegen (1x gemeinsam, 1x A und 1x B) und dann die Ergebnisse vergleichen. Du hast also gute Chancen, dass Ihr Euch letztes Jahr ins Knie geschossen habt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Ein etwas sinnvollerer Vorschlag ist vielleicht mit einem kommerziellen Programm das durchrechnen zu lassen, die können das in der Regel feststellen, was besser ist und um wie viel. Ggf. gibt es da Testversionen, die Du x Tage kostenfrei testen kannst oder mit denen Du kostenlos Alles machen kannst, nur nicht abgeben.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Bei ungefähr gleich hohen Einkünften wäre der Splittingvorteil aus der Zusammenveranlagung eher gering. Wenn aber jetzt nur einer

        der Ehegatten zusätzliche Einkünfte von 12.000,00 € erzielt, spricht bereits der erste Anschein gegen eine Einzelveranlagung.

        Dass zusätzliche Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde, zu Nachzahlungen führen, liegt auf der Hand.

        Das hat jetzt mit der Wahl der Veranlagungsart zunächst nichts zu tun.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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