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Grundsteuer RLP - ehemalige landwirtschaftliche Nebengebäude ?

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    Grundsteuer RLP - ehemalige landwirtschaftliche Nebengebäude ?

    Gundsteuererklärung für Rheinland-Pfalz

    Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt:
    Ehemaliger landwirtschaftlicher Betrieb
    • Ländereien verpachtet, klar mit GW3 erledigt.
    • Knackpunkt Hofstelle,
    • Wohngebäude, klar, herausgerechnet und in GW2 erklärt.
    Wie ist mit den ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäuden (Scheunen, Stallungen, Silo, Freiflächen etc.) zu verfahren?
    Ist jedes Gebäude mit seiner Grundfläche und den Werten der Gebäudeart (14 und 15) in den Anlagen zu GW2 anzugeben zu erklären?

    Oder läuft die Hofstelle, auf Grund der Verpachtungen weiter unter landwirtschaftlicher Nutzung, Gebäude sind keine verpachtet?

    Schon mal im Voraus vielen Dank
    Zuletzt geändert von Charlie24; 07.11.2022, 14:12.

    #2
    Wenn die ehemaligen Wirtschaftsgebäude leer stehen oder nur als Abstellräume genutzt werden, sind die überhaupt nicht zu erklären,

    nur bei Nutzung als Garage ist die Zahl der Stellplätze anzugeben. Als Hofstelle kann das nicht mehr erklärt werden.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__234.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich habe den Titel geändert, dein Vorname ist nicht aussagekräftig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Charlie24,

        danke für die Hilfe.

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