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    Ort der Eintragung folgender Posten in Elster EST/EÜR (Riester,Bauspar, freiw. ALV.)

    Hallo zusammen,

    ich mache gerade zum ersten Mal die EKS alleine und bin mir unsicher, wo ich folgende Posten eintragen muss (als Kleinunternehmer):


    -Riester Rente Union Investment (habe gehört, dass man das nicht eintragen muss weil sie es selbst übermitteln?)

    -Bausparvertrag

    -Anteile bei Bank (Kapitalanlage?)



    -freiwillige ALVersicherung: muss man das zweimal eintragen? einmal in die EÜR und in Est Zeile 16?

    Danke euch und sorry, wenn die Fragen doof sind, ich habe wie gesagt keine Erfahrung und es ist auch kein Thema in dem ich gut bin...
    GLG
    Ella

    #2
    Bei einem Riestervertrag kannst du über die Anlage AV die sog. Günstigerprüfung beantragen. Die Beiträge selbst sind in der Anlage Zusatzangaben

    für die Steuerberechnung zu erfassen. Falls dein Bausparvertrag einen sog. Wohnriester umfasst, gehört das ebenfalls in die Anlage AV, ansonsten

    gehört ein Bausparvertrag nicht in die Steuererklärung. Deine freiwillige AL-Versicherung gehört nur in die Anlage Vorsorgeaufwand, nicht in die EÜR.

    Kapitalerträge sind über die Anlage KAP zu erklären. Das ist aber für inländische Kapitalerträge nicht zwingend und macht nur dann Sinn, wenn Steuern

    einbehalten wurden und die Einkünfte insgesamt gering sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn man die Beiträge zu Riester absetzen will, muss man das beantragen, unabhängig davon, dass sie elektronisch übermittelt werden. Das setzt natürlich voraus, dass man unmittelbar oder mittelbar begünstigt ist. Das ist bei Selbstständigkeit nicht automatisch gegeben. Dafür gibt es bekanntlich die Anlage AV.

      Mit Bausparvertrag ist was gemeint? VL, Wohnungsbauprämie, Zinsen?

      Wenn man Kapitalerträge erklären will oder muss, kommen sie in die Anlage Kap.

      Eine Arbeitslosenversicherung kommt in die Anlage Vorsorgeaufwand. Was sie in der EÜR soll, weiß ich nicht.

      Ich weiß, ich mache mich unbeliebt, aber als Selbständiger ist man entweder gut in Steuern, hat einen Steuerberater oder scheitert.

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        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Wenn man die Beiträge zu Riester absetzen will, muss man das beantragen, unabhängig davon, dass sie elektronisch übermittelt werden. Das setzt natürlich voraus, dass man unmittelbar oder mittelbar begünstigt ist. Das ist bei Selbstständigkeit nicht automatisch gegeben. Dafür gibt es bekanntlich die Anlage AV.

        Mit Bausparvertrag ist was gemeint? VL, Wohnungsbauprämie, Zinsen?

        Wenn man Kapitalerträge erklären will oder muss, kommen sie in die Anlage Kap.

        Eine Arbeitslosenversicherung kommt in die Anlage Vorsorgeaufwand. Was sie in der EÜR soll, weiß ich nicht.

        Ich weiß, ich mache mich unbeliebt, aber als Selbständiger ist man entweder gut in Steuern, hat einen Steuerberater oder scheitert.
        Hallo Multi, da ich mich darauf eingestellt habe, dass mindestens ein Satz von jemand kommt, der unnötig ist, hast du 100 Punkte Urteile niemals wenn du die Hintergründe nicht kennst. Ich habe einen Steuerberater aber durch Corona ist mein Business komplett kaputt (Eventbereich) daher muss ich es aus Geldnot diesmal alleine machen. Peace.
        Zuletzt geändert von EllaEL; 08.11.2022, 10:46.

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          #5
          Zitat von EllaEL Beitrag anzeigen
          da ich mich darauf eingestellt habe, dass mindestens ein Satz von jemand kommt, der unnötig ist, hast du 100 Punkte Urteile niemals wenn du die Hintergründe nicht kennst.
          Kein Problem. Ich werde dich nicht mehr damit belästigen, dass ich deine Fragen unnötig beantworte.

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            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen

            Kein Problem. Ich werde dich nicht mehr damit belästigen, dass ich deine Fragen unnötig beantworte.
            Ich verstehe einfach nicht, wieso man hilft und dann aber im letzten Satz noch eine reinwürgt. Dann kann ich mich doch auch nicht über deine Hilfe freuen.

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              #7
              Zitat von EllaEL Beitrag anzeigen
              Dann kann ich mich doch auch nicht über deine Hilfe freuen.
              Musst du ja auch nicht mehr.

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                #8
                Zitat von EllaEL Beitrag anzeigen

                Ich verstehe einfach nicht, wieso man hilft und dann aber im letzten Satz noch eine reinwürgt. Dann kann ich mich doch auch nicht über deine Hilfe freuen.
                Weil er damit helfen wollte: Wer auf den Gedanken kommt eine ALV in der Anlage EÜR erklären zu wollen, hat möglicherweise nicht nur dieses eine Problem, sondern noch 20 andere, die ihm nicht auffallen. Und da Du keine einzige Elsterfrage hier stellst, ist sein Hinweis durchaus berechtigt. Dass Du aus den von Dir genannten Gründen dies nicht leisten kannst, ändert nichts daran, dass er Recht hat. Dass er Dir damit nicht helfen konnte, konnte er nicht wissen. Und bedenke, dass dies hier kein Chat von Person A mit Person B ist, sondern ein öffentliches Forum, mit ggf. Tausenden Mitlesern, die daraus auch Honig saugen wollen.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  Zu der Kommentierung von multi:
                  Das hier ist ein Forum, bei dem Personen in ihrer Freizeit Hilfe geben.
                  Es gibt hier keine Vergütung usw .
                  Von daher sind die Personen nicht auf eine Bewertung angewiesen und sind hier durchaus auch offener und ehrlicher unterwegs als
                  bei bezahltem Support.

                  Die Behauptung von multi hat einen wahren Kern und über den lohnt es sich nachzudenken
                  (Zum Beispiel könnte das Ergebnis dieses Nachdenken sein,
                  dass man/frau durchaus überlegt einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, wenn man/frau noch keinen hat).
                  Zuletzt geändert von XaverWdg; 09.11.2022, 07:13.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
                    Die Behauptung von multi hat einen wahren Kern und über den lohnt es sich nachzudenken
                    Tatsächlich geht es mir in keiner Weise darum, jemand etwas reinzuwürgen. Aber wenn ich den Eindruck habe, dass hier eine starke Diskrepanz zwischen Wollen und Können vorzuliegen scheint, und das ist insbesondere bei einem Selbständigen potenziell toxisch.

                    Dieser mein Eindruck basiert natürlich nur auf dem eingeschränkten Eindruck hier im Forum, kann also auch falsch sein, wie auch niemand gezwungen ist, auf mich zu hören. Aber ich schreibe, was ich denke, und entweder ich antworte und äußere nebenbei meine Meinung, oder ich antworte halt nicht (mehr). Und da ich nicht hinter dem Mond lebe, weiß ich auch, dass es Selbständige gibt, deren Geschäft nicht gut läuft, aber das ändert leider nichts an der von mir gemachten Aussage.

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