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Grundsteuer RLP: Frage zu Einfamilienwohnhaus mit Teilfläche betriebliche Nutzung

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    Grundsteuer RLP: Frage zu Einfamilienwohnhaus mit Teilfläche betriebliche Nutzung

    Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Einfamilienwohnhaus (reine Wohnfläche 170 m²) zuzüglich weiterer Fläche für betriebliche Nutzung (51 m²).
    Da die betriebliche Nutzung unter 50 % liegt, dürfte die Einstufung zum Einfamilienwohnhaus gegeben sein.
    Wie oder wo wird die betriebliche Nutzung angegeben, ist es überhaupt nötig? Eine Angabe von weiteren Nutzflächen ist nur bei Mietwohngrundstücken möglich.

    Vielen Dank für das Lesen und die Zeit!

    Beste Grüße

    H.

    #2
    Wie oder wo wird die betriebliche Nutzung angegeben, ist es überhaupt nötig?
    Natürlich ist das nötig. Die m² müssen der Wohnfläche hinzugerechnet werden, so wie das in der Anleitung auf Seite 5 der Anlage Grundstück

    ganz oben steht. Du musst also 221 m² angeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank "Charlie24",

      dies hier, ganz am Anfang:

      "Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Wohnungseigentum: Tragen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt ein."

      hatte ich schlichtweg überlesen.

      Toll, mir wurde damit sehr geholfen und ich danke ganz herzlich!

      Beste Grüße

      H.

      Kommentar

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