Hallo,
folgender Sachverhalt:
Einfamilienwohnhaus (reine Wohnfläche 170 m²) zuzüglich weiterer Fläche für betriebliche Nutzung (51 m²).
Da die betriebliche Nutzung unter 50 % liegt, dürfte die Einstufung zum Einfamilienwohnhaus gegeben sein.
Wie oder wo wird die betriebliche Nutzung angegeben, ist es überhaupt nötig? Eine Angabe von weiteren Nutzflächen ist nur bei Mietwohngrundstücken möglich.
Vielen Dank für das Lesen und die Zeit!
Beste Grüße
H.
folgender Sachverhalt:
Einfamilienwohnhaus (reine Wohnfläche 170 m²) zuzüglich weiterer Fläche für betriebliche Nutzung (51 m²).
Da die betriebliche Nutzung unter 50 % liegt, dürfte die Einstufung zum Einfamilienwohnhaus gegeben sein.
Wie oder wo wird die betriebliche Nutzung angegeben, ist es überhaupt nötig? Eine Angabe von weiteren Nutzflächen ist nur bei Mietwohngrundstücken möglich.
Vielen Dank für das Lesen und die Zeit!
Beste Grüße
H.
Kommentar