Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Sachsen Flächenangabe Wochenendgrundstück

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Sachsen Flächenangabe Wochenendgrundstück

    Guten Tag zusammen,

    bei mir geht es um die Grundsteuer für das Bundesland Sachsen.

    Auf meinem Wochenendgrundstück steht ein Haus mit 40qm Grundfläche und daran ist eine Überdachung der Terrasse von 30qm angeschlossen.

    Da die Flächenangabe bei Sonstigen Grundstücken nach dem Sachwertverfahren berechnet wird. Wie gebe ich im Elster jetzt die Fläche an? 40qm für das Haus und 30qm für die Überdachung? Oder nur 25% der Überdachung?

    Danke schonmal für eure Hilfe,


    Inventar




    #2
    Wie die Bruttogrundflächen zu ermitteln sind, steht in der Anlage 42 zu § 259 BewG. Das Thema 25% spielt jedenfalls keine Rolle.

    Eigentlich ist die Terrasse überdeckt und gehört zum Bereich b. Allerdings heißt es dort auch: Balkone, auch wenn sie überdeckt sind,

    sind dem Bereich c zuzuordnen, also nicht mitzurechnen. Ob eine Terrasse ein ebenerdiger Balkon ist, da bin ich auch überfragt.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_42.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      ok dann muss man die Überdachung komplett mit angeben.

      Das Haus ist Bj. 1988 - 40qm

      Die Überdachung Bj. 02/2022 - 30qm

      Muss ich das nach Bj. gesondert angeben oder einfach die Gesamtfläche von 70qm?

      Kommentar


        #4
        Die Überdachung Bj. 02/2022 - 30qm
        Da die Verhältnisse am 01.01.2022 maßgeblich sind, musst du sie streng genommen noch gar nicht erklären. Ich meine, dass Baujahr 2022

        noch nicht akzeptiert wird, aber das musst du selbst testen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X