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Grundsteuer Baden-Württemberg

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    Grundsteuer Baden-Württemberg

    Liebe Grundstückseigentümer,

    ich besitze mit meinem Mann eine Eigentumswohnung mit Tiefgarage in Baden-Württemberg und habe meine Grundsteuererklärung wie folgt erfasst (noch nicht abgegeben):

    Gemarkung

    1. Eintrag
    • Flurstückfläche 1967 m2
    • Anteil wirtschaftliche Einheit (Wohnung) 438/10.000
    • erste Fläche bzw erste Bodenrichtwert in Anlage Grundstück (Bodenrichtwert=1480 je m2)
    2. Eintrag
    • Flurstücksfläche nochmal 1967 m2
    • Anteil wirtschaftliche Einheit (Tiefgarage) 50/10.000
    • zweite Fläche bzw erste Bodenrichtwert in Anlage Grundstück (Bodenrichtwert=1480 je m2)
    Tiefgarage und Wohnung sind unter zwei unterschiedliche GB Blätter aber mit gleichem Flurstück eingetragen.

    Eigentümer: mein Mann und ich fuer je die Hälfte
    d.h 1/2

    Grundstück

    1. Fläche 86 mit Bodenrichtwet 1480 je m2
    2. Fläche 9 mit gleichen Bodenrichtwert 1480 je m2

    Ist die Abbildung korrekt?

    Das Elster Programm gibt mir nur den Hinweis, dass die Flur Nr. fehlt, was aber ignoriert werden kann, weil diese mir nicht vorliegt bzw. kommt in keinen Unterlagen vor.

    Vielen Dank für eure Antwort.

    ArkoSiki

    #2
    Das ist fast alles richtig. Da es nur einen Bodenrichtwert gibt, darfst du allerdings in Zeile 3 von GW2 nur die m²-Summe eintragen,

    wobei erst die Summe abgerundet werden darf. Da hast du allerdings Glück, den es bleibt trotz der 95,99 m² bei abgerundet 95 m².

    Beim zweiten Eintrag des Flurstücks musst du ebenfalls 1 - erste Fläche auswählen. Den Hinweis mit der Flur kannst du ignorieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Super, jetzt habe ich verstanden. Vielen Dank!

      Kommentar

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