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Grundsteuer, Baden Württemberg, Eigentumswohnung

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    Grundsteuer, Baden Württemberg, Eigentumswohnung

    Hallo zusammen,

    ich hatte im Juli schon einen Post, als es um die erste Erstellung ging. Ich hatte ja Probleme beim:

    Anlage Grundstück GW2
    Angaben zum Grund und Boden
    3 Fläche des Grundstückes
    3 Bodenrichtwert je m²

    Die Fläche des Grundstückes, da hatte ich damals die m² der Wohnungseinheit eingetragen 102 m² und das hat Elster nicht übernommen. Daraufhin habe ich beim Land angerufen und meinten, ich müsste: Die Fläche des gesamten Grundstückes: 9498 m² mal meinem Anteil von 11,83 nehmen: 112.361,34 und das wiederum durch den Nenner 1000, da ich 11,83 von 1000 habe laut Grundbuchauszug und Abrechnung der Hausverwaltung und das ergibt dann 112 m² und das habe ich eingetragen und wurde auch übernommen.

    Nun habe ich mal 50 m² oder 102 m² eingetragen und das wird nun auch übernommen. Muss ich in GW 2 Fläche es Grundstückes nun 102 m² eingeben und das Ergebnis der Berechnung von 112 m² ?

    Wie sieht das eigentlich aus, wenn man Fehler macht auch wenn es übernommen wird ? Die ganzen Bescheide kommen erst um 2025 und wenn dann was nicht stimmt, kann man das noch korrigieren lassen oder widersprechen ?

    Grüße

    #2
    Die ganzen Bescheide kommen erst um 2025 und wenn dann was nicht stimmt, kann man das noch korrigieren lassen oder widersprechen ?
    Die Bescheide des Finanzamts werden sicher nicht erst 2025 kommen, sondern teilweise noch heuer bzw. dann 2023. Einspruch muss man

    innerhalb eines Monats einlegen. Den Rest deiner Fragen werde ich erst morgen lesen, das ist mir jetzt heute schon zu spät.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Nun habe ich mal 50 m² oder 102 m² eingetragen und das wird nun auch übernommen.
      Das glaube ich dir nicht. Das kann nur dann der Fall sein, wenn dann auch die Ausgangswerte (Flurstücksfläche, Anteil) anders angegeben wurden.

      Du musst immer Fläche des Flurstücks multipliziert mit dem Anteil rechnen, also genau so wie auch die Auskunft war.
      Allerdings gilt das nur, wenn es nur um ein Flurstück gibt. Bei mehreren Flurstücken muss entsprechend auf GW2 summiert werden (abhängig vom Bodenrichtwert).

      Dazu ist im Forumbereich auch eine Anleitung von Charlie24 enthalten:
      https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg

      Die darf gerne gelesen werden.

      Gruß
      Sepp

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        #4
        Eigentlich sind deine Fragen bereits im Juli zutreffend beantwortet worden: https://forum.elster.de/anwenderforu...swohnung-in-bw

        Ansonsten teile ich die Auffassung von Sepp.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Sepp Beitrag anzeigen
          Das glaube ich dir nicht. Das kann nur dann der Fall sein, wenn dann auch die Ausgangswerte (Flurstücksfläche, Anteil) anders angegeben wurden.

          Du musst immer Fläche des Flurstücks multipliziert mit dem Anteil rechnen, also genau so wie auch die Auskunft war.
          Allerdings gilt das nur, wenn es nur um ein Flurstück gibt. Bei mehreren Flurstücken muss entsprechend auf GW2 summiert werden (abhängig vom Bodenrichtwert).

          Dazu ist im Forumbereich auch eine Anleitung von Charlie24 enthalten:
          https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg

          Die darf gerne gelesen werden.

          Gruß
          Sepp
          Das hat mich auch gewundert. Ich hatte damals es selbst versucht auszufüllen und bin immer daran gescheitert. Weil in GW2 wo man auch den bodenrichtwert eingibt, hatte ich 102m² eingegeben, so groß wie die Wohnung auch ist. vor ein paar Tagen habe ich dann in GW2 die anderen Werte wie oben beschrieben eingetragen und es wurde übernommen, ohne rot zu sein. An den angaben in GW1 zu Flurstück und Größe habe ich nichts geändert.

          Deswegen hab ich hier nochmal nachgefragt, weil mir das komisch vorkam.

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