Hallo Forum,
ich habe eine Frage zur Zuordnung der gezahlten Umsatzsteuerbeträge zur richtigen EÜR.
Meine Umsatzsteuerjahreserklärung 2021 (abgegeben und nachgezahlt nach dem 10.01.2022) weicht von meinen Umsatzsteuervoranmeldungen 2021 (alle abgegeben und gezahlt vor dem 10.01.2022) ab. Welche Beträge sind bei der EÜR 2021 anzugeben?
Ich würde ich die Angabe gemäß Voranmeldungen machen, da die Nachzahlung ja erst mit der Jahreserklärung im Folgejahr stattfand.
Ist das korrekt?
LG Rudi
ich habe eine Frage zur Zuordnung der gezahlten Umsatzsteuerbeträge zur richtigen EÜR.
An das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer (Zeile 64)
Die aufgrund der Umsatzsteuervoranmeldungen oder aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung an das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer ist hier einzutragen. Eine innerhalb von 10 Tagen nach Beginn des Kalenderjahres fällige und entrichtete Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das Vorjahr ist dabei als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe im Sinne des § 11 Absatz 2 Satz 2 EStG im Vorjahr als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.
Die aufgrund der Umsatzsteuervoranmeldungen oder aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung an das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer ist hier einzutragen. Eine innerhalb von 10 Tagen nach Beginn des Kalenderjahres fällige und entrichtete Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das Vorjahr ist dabei als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe im Sinne des § 11 Absatz 2 Satz 2 EStG im Vorjahr als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.
Ich würde ich die Angabe gemäß Voranmeldungen machen, da die Nachzahlung ja erst mit der Jahreserklärung im Folgejahr stattfand.
Ist das korrekt?
LG Rudi
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