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Umsatzsteuer und EÜR

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    Umsatzsteuer und EÜR

    Hallo Forum,
    ich habe eine Frage zur Zuordnung der gezahlten Umsatzsteuerbeträge zur richtigen EÜR.

    An das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer (Zeile 64)
    Die aufgrund der Umsatzsteuervoranmeldungen oder aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung an das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer ist hier einzutragen. Eine innerhalb von 10 Tagen nach Beginn des Kalenderjahres fällige und entrichtete Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das Vorjahr ist dabei als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe im Sinne des § 11 Absatz 2 Satz 2 EStG im Vorjahr als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.
    Meine Umsatzsteuerjahreserklärung 2021 (abgegeben und nachgezahlt nach dem 10.01.2022) weicht von meinen Umsatzsteuervoranmeldungen 2021 (alle abgegeben und gezahlt vor dem 10.01.2022) ab. Welche Beträge sind bei der EÜR 2021 anzugeben?

    Ich würde ich die Angabe gemäß Voranmeldungen machen, da die Nachzahlung ja erst mit der Jahreserklärung im Folgejahr stattfand.
    Ist das korrekt?

    LG Rudi
    Zuletzt geändert von Rudi21; 11.11.2022, 15:20.

    #2
    Ja, so ist es richtig.

    Kommentar


      #3
      Falls du aufgrund der Jahreserklärung für 2020 im Jahr 2021 eine Nachzahlung für 2020 geleistet hast, musst du die noch

      zu den Vorauszahlungen für 2021 dazurechnen, eine Erstattung aufgrund der Jahreserklärung für 2020 müsstest du abziehen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        TOP, herzlichen Dank an Euch!

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