Go tell it on the mountain!

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  • gavagai_der_dritte
    Erfahrener Benutzer
    • 27.09.2018
    • 151

    #1

    Go tell it on the mountain!

    Go tell it on the mountain!
    Ich habe nach Wochen der Mühe am Freitag, 11. November 2022, 14:23:57 meine Einkommensteuererklärung 2021 versendet. Ich bin der Größte! Das Jahr ist gerettet! Es hat noch 7 angenehme Wochen.
    Geteilte Freude ist doppelte Freude.
  • Hans53
    Erfahrener Benutzer
    • 28.10.2022
    • 703

    #2
    Hallo gavagei_der_dritte,

    hättest Du das Ende März getan, vorher hats keinen Sinn, so hätte das Jahr noch 40 angenehme Wochen gehabt.
    Vielleicht nächstes Jahr. Ich freu mich trotzdem mit Dir!!!

    Gruß - Hans

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    • gavagai_der_dritte
      Erfahrener Benutzer
      • 27.09.2018
      • 151

      #3
      Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
      Hallo gavagei_der_dritte,

      hättest Du das Ende März getan, vorher hats keinen Sinn, so hätte das Jahr noch 40 angenehme Wochen gehabt.
      Vielleicht nächstes Jahr. Ich freu mich trotzdem mit Dir!!!

      Gruß - Hans
      Da hast du recht, aber der März wäre versaut gewesen. Da schiebt man (ich) es lieber vor sich her. Ich nehme es mir im November auch jedes Jahr vor: nächstes Mal im April, aber wenn es soweit ist, nehme ich halt doch die bequemere Aufschiebung.
      Allen einen schönen Jahresrest. Kommt gut über den Winter!

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      • Hilfsprofi
        Erfahrener Benutzer
        • 04.11.2021
        • 521

        #4
        Ist ja auch langweilig, wenn alles erledigt ist.

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45997

          #5
          Ich habe mir angewöhnt, unsere Einkommensteuererklärung im März fertigzustellen. Falls es ausnahmsweise eine Erstattung gibt,

          reiche ich sie auch Ende März ein. Falls eine Nachzahlung zu leisten ist, was der Normalfall ist, warte ich mit der Übermittlung bis

          zwei Wochen vor Ablauf der Frist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Hilfsprofi
            Erfahrener Benutzer
            • 04.11.2021
            • 521

            #6
            Vorbildlich

            Kommentar

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