Eine Frage zu Anlage N der ESt-Erklärung für 2021 in Bezug auf:
- Zeile 35: 'Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten)'
- Zeile 39: Arbeitgeberleistungen laut Nummer 17 der Lohnsteuerbescheinigung und von der Agentur für Arbeit gezahlte Fahrtkostenzuschüsse (steuerfrei ersetzt)'
Gegeben seien meine "brutto"-Aufwendungen für Öffentliche Verkehrsmittel mit 1077,60 € für 2021 (Jahresticket)
Mein Arbeitgeber hat mir gemäss Nummer 17 meiner Lohnsteuerbescheinigung 958 € steuerfrei ersetzt (Zeile 39).
Welche Option ist korrekt?
Ausfülloption 1:
Zeile 35: 1077,60 €
Zeile 39: 958 €
Ausfülloption 2:
Zeile 35: 1077,60€ - 958 € = 92,60 €
Zeile 39: 958 €
Ich frage bewusst unabhängig von der Entfernungspauschale und der Günstigerregelung diesbezüglich, welche mir beide bekannt sind.
Danke für jede Antwort!
Christoph Lehner
- Zeile 35: 'Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten)'
- Zeile 39: Arbeitgeberleistungen laut Nummer 17 der Lohnsteuerbescheinigung und von der Agentur für Arbeit gezahlte Fahrtkostenzuschüsse (steuerfrei ersetzt)'
Gegeben seien meine "brutto"-Aufwendungen für Öffentliche Verkehrsmittel mit 1077,60 € für 2021 (Jahresticket)
Mein Arbeitgeber hat mir gemäss Nummer 17 meiner Lohnsteuerbescheinigung 958 € steuerfrei ersetzt (Zeile 39).
Welche Option ist korrekt?
Ausfülloption 1:
Zeile 35: 1077,60 €
Zeile 39: 958 €
Ausfülloption 2:
Zeile 35: 1077,60€ - 958 € = 92,60 €
Zeile 39: 958 €
Ich frage bewusst unabhängig von der Entfernungspauschale und der Günstigerregelung diesbezüglich, welche mir beide bekannt sind.
Danke für jede Antwort!
Christoph Lehner
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