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Frage zu Anlage N: Aufwendungen Öffentliche Verkehrsmittel und Arbeitgeberleistungen

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    Frage zu Anlage N: Aufwendungen Öffentliche Verkehrsmittel und Arbeitgeberleistungen

    Eine Frage zu Anlage N der ESt-Erklärung für 2021 in Bezug auf:
    - Zeile 35: 'Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten)'
    - Zeile 39: Arbeitgeberleistungen laut Nummer 17 der Lohnsteuerbescheinigung und von der Agentur für Arbeit gezahlte Fahrtkostenzuschüsse (steuerfrei ersetzt)'


    Gegeben seien meine "brutto"-Aufwendungen für Öffentliche Verkehrsmittel mit 1077,60 € für 2021 (Jahresticket)
    Mein Arbeitgeber hat mir gemäss Nummer 17 meiner Lohnsteuerbescheinigung 958 € steuerfrei ersetzt (Zeile 39).

    Welche Option ist korrekt?

    Ausfülloption 1:
    Zeile 35: 1077,60 €
    Zeile 39: 958 €

    Ausfülloption 2:
    Zeile 35: 1077,60€ - 958 € = 92,60 €
    Zeile 39: 958 €


    Ich frage bewusst unabhängig von der Entfernungspauschale und der Günstigerregelung diesbezüglich, welche mir beide bekannt sind.

    Danke für jede Antwort!
    Christoph Lehner

    #2
    Ausfülloption 1. Schau Dir doch mal die Berechnung an, die Mein Elster damit ausführt, dann dürfte klar sein, dass die zweite Variante unrichtig ist.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Danke sehr!

      Kommentar

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