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Grundsteuer Berlin: Tiefgarage richtig eintragen

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    Grundsteuer Berlin: Tiefgarage richtig eintragen

    Hallo zusammen,
    ich habe ein paar Fragen bezüglich der Grundsteuer in Berlin.
    Mein Mann und ich besitzen eine Eigentumswohnung mit einer Tiefgarage und haben Schwierigkeiten die Tiefgarage richtig einzutragen.

    1. Muss ich für die Garage eine eigene Grundsteuererklärung abgeben?
    Es wurde in der Vergangenheit auch getrennt Grundsteuern (für die Wohnung und die Tiefgarage) erhoben, unter zwei unterschiedlichen Steuernummern. Die Tiefgarage wurde als Nachtrag zum Wohnungskaufvertag ein Jahr später gekauft und gehört zur Eigentumswohnung, hat aber eigenes Grundbuchblatt und eigene Eigentümeranteile. Im Kaufvertrag werden beide als ein "Kaufgegenstand" bezeichnet.

    2. Wenn ich nur eine Erklärung abgebe (oder doch zwei?), wie trage ich die Tiefgarage richtig ein?
    Mein aktueller Entwurf sieht so aus:

    image.png

    In der Anlage GW2 5.2. Zeile 10: Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze: muss ich dort nochmal mit "1" für die Tiefgarage angeben? Dann wird es doppelt mitgezählt: ein Mal in den Eigentümeranteilen und ein Mal als Tiefgarage.

    Vielen lieben Dank für eure Hilfe!

    #2
    Dein aktueller Entwurf ist noch nicht in allen Punkten richtig. Da der Bodenrichtwert identisch ist, musst du zweimal 1 - erste Fläche auswählen

    und nur eine Summe in die Zeile 4 von GW2 eintragen. Erst diese Summe darf man auf volle m² abrunden. Das wären dann abgerundet 35 m².

    Der Anteil am Grund und Boden ist immer bewertungserheblich und ein Tiefgaragenstellplatz fließt mit einer Nettokaltmiete von 35,00 €

    ebenfalls in die Bewertung ein. Bei der Wohnung ist es ja nicht anders. Da zählen ebenfalls der m²-Anteil am Flurstück und die Nettokaltmiete

    je m² Wohnfläche.

    Berlin_TG.jpg

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      vielen Dank für Deine schnelle Antwort und die Korrektur.
      Also muss ich dann bei der Wohnung (In GW2 5.2. Zeile 10) "1" für die Tiefgarage angeben?

      Könntest Du mir bitte noch mit der ersten Frage helfen? Reicht es eine Erklärung für beides?

      1. Muss ich für die Garage eine eigene Grundsteuererklärung abgeben?
      Es wurde in der Vergangenheit auch getrennt Grundsteuern (für die Wohnung und die Tiefgarage) erhoben, unter zwei unterschiedlichen Steuernummern. Die Tiefgarage wurde als Nachtrag zum Wohnungskaufvertag ein Jahr später gekauft und gehört zur Eigentumswohnung, hat aber eigenes Grundbuchblatt und eigene Eigentümeranteile. Im Kaufvertrag werden beide als ein "Kaufgegenstand" bezeichnet.
      Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
      Beste Grüße
      Evgenia

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        #4
        Reicht es eine Erklärung für beides?
        Eine Erklärung würde natürlich reichen. Wenn du aber jetzt getrennte Bewertungen hast, solltest du mit deinem Finanzamt klären,

        wie die das gerne möchten. Ob eine Erklärung mit einem Hinweis und dem Antrag auf Zusammenlegung unter Ergänzende Angaben

        genügt oder ob die lieber 2 Erklärungen mit Anträgen auf Zusammenlegung zu einer wirtschaftlichen Einheit möchten.

        Das Problem bei 2 Erklärungen ist, dass du den Tiefgaragenstellplatz dann als Teileigentum zum Sachwert erklären müsstest.

        Also muss ich dann bei der Wohnung (In GW2 5.2. Zeile 10) "1" für die Tiefgarage angeben?
        Wenn du den TG-Stellplatz mit der Wohnung erklärst, musst du auf der Teilseite 2 von Seite 5 eine 1 eintragen, das ist richtig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Hi "Charlie24", scheinst hier der Spezi zu sein. Deshalb ergänzende Frage (auch Berlin):

          1. Ich habe nur bei Wohnung anteilige Grundstücksfläche (1.053/100.000) angegeben. Komme damit auf "Eingene Fläche" von 41qm.
          2. Tiefgarage nicht separate, einfach an entsprechender Stelle Anzahl "1" eingegeben.

          3. Nun Bescheid erhalten:
          Bei "Ertrag des Grundstückes" wurden sowohl solche aus Wohnung als auch aus Stellplatz ausgewiesen.

          4. Für den "Bodenwert" wurden die 41 qm sowie ein "fiktive Fläche" von 4 qm für die Tiefgarage zusammengefasst.
          5. Damit wurde der Bodenwert durch die Tiefgarage um ca. 10% erhöht, bei 7.500 EUR/qm ein richtige Batzen.

          Frage:
          - Wirtschaftlicher Nutzen scheint ja ok.
          - Aber bei Bodenwert praktisch das gleiche Stück Land doppelt angesetzt.
          Das sollte doch falsch sein, zumal diese Möglichkeit sicherlich beim Bodenrichtwert von 7.500 EUR/qm schon berücksichtigt worden ist.

          Gibt es dazu Erfahrungen, Hinweise auf rechtlich korrekte Handhabung,... ?







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            #6
            Zitat von Friedi Beitrag anzeigen
            3. Nun Bescheid erhalten:
            Bei "Ertrag des Grundstückes" wurden sowohl solche aus Wohnung als auch aus Stellplatz ausgewiesen.

            4. Für den "Bodenwert" wurden die 41 qm sowie ein "fiktive Fläche" von 4 qm für die Tiefgarage zusammengefasst.
            Ja, hier hunderte Male erklärt.

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              #7
              Hallo multi, sehe ich nicht so.

              Es gehr nicht um Eintragungsfragen.
              Ich kann die gleiche Bodenfläche (denn die die Tiefgarage hat nun mal keinen "eigenen" Boden (bzw. umgekehrt) nicht zweimal nutzen.
              Wenn, dann ist dass im Bodenrichtwert drin, denn der berücksichtige auch die mögliche Geschoßanzahl in einem Gebiet.

              Sieht man auch daran, dass im "edlen" Dahlem der Bodenrichtwert nur 2.500 EUR/qm beträgt.

              Also sollte die "zusätzliche Nutzungsmöglichkeit" durch eine Tiefgarage mit den 7.500 EUR/qm" (in Berlin Mitte) abgegolten sein.

              Denn ohne Tiefgarage ist hier ein Neubau kaum noch verkäuflich, weil Parkplatz-Chaos (sicher schon mal was davon gehört).


              Eigentlich ganz logisch...









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                #8
                Zitat von Friedi Beitrag anzeigen
                Ich kann die gleiche Bodenfläche (denn die die Tiefgarage hat nun mal keinen "eigenen" Boden (bzw. umgekehrt) nicht zweimal nutzen.
                Der Fall, dass für ein Flurstück der Anteil x auf die ETW und Anteil y auf den Stellplatz entfällt, wurde hier hundertfach behandelt. Punkt. Alles andere ist Rabulustik.

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                  #9
                  Also sollte die "zusätzliche Nutzungsmöglichkeit" durch eine Tiefgarage mit den 7.500 EUR/qm" (in Berlin Mitte) abgegolten sein.
                  Das eine hat mit dem andern nichts zu tun. Wenn mit dem Sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz ein eigener Miteigentumsanteil

                  verbunden ist, was der Regelfall ist (Siehe Tabelle im Beitrag 2 !), ist der daraus resultierende m²-Anteil bewertungserheblich.

                  Das Finanzamt rechnet keine fiktiven Flächen dazu. Entweder es gibt diesen Miteigentumsanteil oder es gibt keinen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Eine Erklärung würde natürlich reichen. Wenn du aber jetzt getrennte Bewertungen hast, solltest du mit deinem Finanzamt klären,

                    wie die das gerne möchten. Ob eine Erklärung mit einem Hinweis und dem Antrag auf Zusammenlegung unter Ergänzende Angaben

                    genügt oder ob die lieber 2 Erklärungen mit Anträgen auf Zusammenlegung zu einer wirtschaftlichen Einheit möchten.

                    Das Problem bei 2 Erklärungen ist, dass du den Tiefgaragenstellplatz dann als Teileigentum zum Sachwert erklären müsstest.


                    Wenn du den TG-Stellplatz mit der Wohnung erklärst, musst du auf der Teilseite 2 von Seite 5 eine 1 eintragen, das ist richtig.


                    Ich habe in Verkennung der Sachlage bei identischer Situation die Erklärung für die ETW schon abgegeben und den mittlerweile rechtskräftigen Bescheid uber den Grundsteuerwert erhalten.

                    D.h. jetzt 2.Erklärung für den TG -Stellplatz im Teileigentum.

                    Problem: Wie geht das Sachwertverfahren. Elster verlangt hier in GW2 Zeile 22 die Bruttogrundfläche. Mit der Info dort komme ich nicht klar. Was einsetzen ?

                    Oder einfach so tun als ob es Wohnungseigentum mit x qm wäre und Ertragswert berechnen ?

                    Ein Nachbar hat 1 Erklärung für Wohnung und Tiefgarage abgegeben, wie hier sinnvoller Weise empfohlen, erhielt dann aber den Anruf eines angeblich freundlichen FinAmt Menschen, dass er den Kombiparkplatz streiche, sonst müsse er ( der Nachbar ) doppelt zahlen.

                    Chaos was soll ich machen, Danke für eure Unterstützung.

                    Herzliche Grüsse Georg

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                      #11
                      Problem: Wie geht das Sachwertverfahren. Elster verlangt hier in GW2 Zeile 22 die Bruttogrundfläche. Mit der Info dort komme ich nicht klar. Was einsetzen ?
                      Es ist bei Tiefgaragenstellplätzen tatsächlich schwierig, eine Bruttogrundfläche aus der Nutzfläche abzuleiten.

                      Waren das bisher getrennt bewertete Objekte oder wurde nur vergessen, den Miteigentumsanteil bei der Erklärung der Wohnung anzugeben ?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Danke fur die prompte Antwort.
                        Es sind ME-Anteile an der identischen Flurnummer, jeweils verbunden mit einem SondereigAnteil an ETW bzw. Tiefgaragenplatz, vorgetragen an unterschiedlichen Grundbuchblättern.
                        Eine separat für die Garage ausgewiesene GrdSt habe ich nicht erkannt, nur eine vierteljährliche Abbuchung.

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                          #13
                          Wenn du den mit dem TG-Stellplatz verbundenen Miteigentumsanteil schlicht vergessen hast, muss m. E. die komplette Erklärung berichtigt werden,

                          eine gesonderte Erklärung nur des Stellplatzes wäre dann der falsche Weg. Die Frage nach der BGF stellt sich dann nicht. Einzelheiten musst du mit

                          deinem Finanzamt klären.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Danke, Charlie

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