Hallo liebes Forum,
folgende Situation: bin Eigentümerin eines Grundstücks im Saarland, das nicht bebaut und ungenutzt ist (Wiese, etwas Baum-/Sträucherbestand), insgesamt 2.329m².
Auf dem Schreiben vom Finanzamt sind 2 Teilflächen "Laub- und Nadelholz" (1x 80m² und 1x 1.236m²) und eine Teilfläche "Grünland" (1.013m²) angegeben.
Es wird eine Gesamtertragsmesszahl Teilflächen Landwirtschaft von 329 angegeben.
Fragen:
1. Wirtschaftliche Einheit: Gebe ich da unbebautes Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft an?
2. Wenn es Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist, was ich vermute...
a) muss ich dann auch GW2 ausfüllen oder reicht GW3?
b) gehört Laub- und Nadelholz zu "Forstwirtschaftliche Nutzung" oder "Landwirtschaftliche Nutzung"?
c) Grünland gehört zu Landwirtschaftlicher Nutzung, das konnte ich in der unsäglichen Elster-Hilfe ausnahmsweise herausfinden - muss ich dann dort die gesamte angegebene EMZ angeben oder nur einen Teil davon?
Viele Grüße
Tina
folgende Situation: bin Eigentümerin eines Grundstücks im Saarland, das nicht bebaut und ungenutzt ist (Wiese, etwas Baum-/Sträucherbestand), insgesamt 2.329m².
Auf dem Schreiben vom Finanzamt sind 2 Teilflächen "Laub- und Nadelholz" (1x 80m² und 1x 1.236m²) und eine Teilfläche "Grünland" (1.013m²) angegeben.
Es wird eine Gesamtertragsmesszahl Teilflächen Landwirtschaft von 329 angegeben.
Fragen:
1. Wirtschaftliche Einheit: Gebe ich da unbebautes Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft an?
2. Wenn es Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist, was ich vermute...
a) muss ich dann auch GW2 ausfüllen oder reicht GW3?
b) gehört Laub- und Nadelholz zu "Forstwirtschaftliche Nutzung" oder "Landwirtschaftliche Nutzung"?
c) Grünland gehört zu Landwirtschaftlicher Nutzung, das konnte ich in der unsäglichen Elster-Hilfe ausnahmsweise herausfinden - muss ich dann dort die gesamte angegebene EMZ angeben oder nur einen Teil davon?
Viele Grüße
Tina
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