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Gemischtes Grundstück

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    Gemischtes Grundstück

    Hallo,
    nun haben wir uns auch an die Grundsteuererklärung getraut uns sind schon aufgelaufen.
    Wie geben wir ein gemischt genutztes Grundstück an.
    Ein Teil ist mit unserem Wohnhaus und der andere Teil ist eine gewerbliche Freifläche (Autohandel).
    Folgende Fehler werden angezeigt:
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Bei Nichtwohngrundstücken müssen Angaben zum Sachwert gemacht werden.
    • Bei Nichtwohngrundstücken müssen Angaben zum Sachwert gemacht werden.
    Könnte uns da bitte ein Wissender weiterhelfen ?

    Viele Grüße

    Illya

    #2
    Bitte immer das Bundesland angeben !

    Die Grundstücksart bestimmt sich nach dem Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen.

    Gibt es für den Autohandel Gebäude oder Gebäudeteile ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      besten Dank für deine Antwort.
      Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern
      und der Autohandel besteht nur aus einer unbebauten Fläche.
      Wohnbaufläche ist 550qm und 1290qm sind als Gebäude- und Freifläche Industrie und Gewerbe in der Flurkarte eingetragen.
      Viele Grüße
      Illya
      Zuletzt geändert von Stark; 14.11.2022, 11:43.

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        #4
        Wie viele Wohnungen hat denn das Wohngebäude ? Gibt es ein Büro im Haus ? Wenn ja, mit welcher Nutzfläche ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24,
          es handelt sich um ein selbst genutztes Einfamilienhaus und mit angebautem Büro 20qm.
          Viele Grüße
          Illya

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            #6
            es handelt sich um ein selbst genutztes Einfamilienhaus und mit angebautem Büro 20qm.
            Nach diesen Angaben dürfte es beim Einfamilienhaus bleiben. Zu den Grundstücksarten siehe § 249 BewG:

            https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo Charlie24,
              besten Dank für die Info.
              Als Laie kommt man da nie drauf.
              Viele Grüße
              Illya

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