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Grundsteuer Sachsen Anhalt, Wochenendgrundstück.

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    Grundsteuer Sachsen Anhalt, Wochenendgrundstück.

    Ich besitze ein 500 m² Grundstück mit einem 40 m² g großem Haus, welches nicht dauerhaft genutzt werden kann (nicht winterfest isoliert, keine Trinkwasserversorgung). auf dem Grundstück befinden sich noch weitere Gebäude (Carport, Geräteschuppen, Außentoilette)
    Soweit hoffentlich alles richtig:
    Unter 1 - Angaben zur Grundstücksart habe ich zum Test nacheinander Gemischt genutztes Grundstück bzw. sonstiges bebautes Grundstück eingegeben( die abschließende Prüfung ergab keine Fehlermeldung,
    Unter 5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert habe ich nichts eingetragen,
    Unter 6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert habe ich das Wochenendhaus eingetragen.
    Muss/sollte ich auch die anderen Gebäude eintragen?

    Ich hoffe, mir kann jemand Auskunft geben.

    Freundliche Grüße

    #2
    Unter 6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert habe ich das Wochenendhaus eingetragen.
    Und was hast du da als Gebäudeart ausgewählt ?

    Muss/sollte ich auch die anderen Gebäude eintragen?
    Da z. B. Carport in der Auswahlliste angeboten wird, gehe ich davon aus, dass der auch zu erfassen ist.

    Bei der Außentoilette bin ich mir nicht sicher, beim Geräteschuppen habe ich mit der Gebäudeart auch ein Problem.

    Ist das ein Holzschuppen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort.
      Bei der Gebäudeart habe ich wie in der Hilfe beschrieben "gemischt genutztes Grundstück(Wohnhäuser mit Mischnutzung)" ausgewählt.
      Der Geräteschuppen ist ein Holzhäuschen mit ca. 4 m² Grundfläche.

      Freundliche Grüße
      John

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        #4
        Der Geräteschuppen ist ein Holzhäuschen mit ca. 4 m² Grundfläche.
        Vielleicht solltest du den unter Carports und Ähnliches erfassen, da liegen die Normalherstellungskosten unter 200,00 €.

        Bei Scheunen werden nämlich 263,00 € angesetzt. Siehe Anlage 42 zu § 259 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_42.html

        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke Charlie24
          Verstehe ich das richtig, Je mehr Gebäude ich angebe, je höher wird vermutlich auch die neue Steuer?
          Muss wirklich jedes Gebäude angegeben werde, auch diejenigen für die keine Baugenehmigung notwendig war, die demzufolge auch nicht im Grundbuch eingetragen sind?

          Freundliche Grüße
          John

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            #6
            Muss wirklich jedes Gebäude angegeben werde, auch diejenigen für die keine Baugenehmigung notwendig war, die demzufolge auch nicht im Grundbuch eingetragen sind?
            Bei den Grundstücken, die im Sachwertverfahren bewertet werden, sind mir keine Ausnahmen bekannt, jedenfalls nicht im Bundesrecht.

            Ob eine Baugenehmigung erforderlich war, spielt auch keine Rolle. Man sollte die Auswirkungen von ein paar m² Bruttogrundfläche mehr

            auch nicht überschätzen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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