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    Wie kann für die "gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung" eine "Anlage V" erstellen und sie der Erklärung hinzufügen?

    #2
    https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

    Kommentar


      #3
      Guten Tag,
      vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Ich meinte jedoch nicht die einfache Einkommensteuererklärung, sondern, wie ich schrieb, die Erklärung für die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen. Hier habe ich keinen Link auf eine Anlage gefunden und kann sie somit auch nicht, wie das Finanzamt es möchte, erstellen und der Erkläring hinzufügen.
      Vielleicht wissen Sie, wie es geht. Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

      Freundliche Grüsse
      Rolf Carstens

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        #4
        Zitat von Rolfelster Beitrag anzeigen
        Ich meinte jedoch nicht die einfache Einkommensteuererklärung
        Der von mir verlinkte Beitrag sagt deutlich, dass die Vorgehensweise nicht nur für die Einkommensteuererklärung gilt.

        Anlage V.png

        Kommentar


          #5
          Die Anlage FE 1 musst du ebenfalls hinzufügen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Bei der Einkommensteuererklärung ist mir das klar. Bei der "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen" bietet der Anlagenassistent jedoch nur die Auswahlmöglichkeit "FB", nicht jedoch "V", wie von mir benötigt.
            Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
            Diese Galerie hat 1 Bilder

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              #7
              Die Anlage FB ist als einzige Anlage bereits vorausgewählt Der Button Anlagen hinzufügen / entfernen

              befindet sich ganz unten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Jetzt habe ich es gefunden - vielen Dank !

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