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Grundsteuer BW - Angaben zu Eigentumsverhältnissen

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    Grundsteuer BW - Angaben zu Eigentumsverhältnissen

    Hilfe! Komme nicht weiter bei den Eigentumsverhältnissen bei der Grundsteuer Baden-Württemberg.

    Ich besitze eine Wohnung eines Dreifamilienhauses. Eine weitere Wohnung ist eine Mietwohnung, mit der ich nichts zu tun habe, und eine Wohnung ist ein Gewerbe, mit dem ich auch nichts zu tun habe. Wenn ich aber jetzt 33/100 angebe (oder irgend eine andere Teilung), dann schließt mir das Formular hinten die Angabe "Alleinbesitzer" aus. Aber was soll ich machen, mir gehört das Drittel halt nunmal alleine. Ich werde praktisch gezwungen, eine Gemeinschaft mit den anderen Besitzern anzugeben, die es nicht gibt. So ist die Grundsteuermeldung für mich nicht durchführbar.

    Wenn die Grundstücksbesitzer hier dem Finanzamt schon die Digitalisierung der Daten abnehmen sollen, dann wäre es wünschenswert gewesen, dies wenigstens einfacher zu gestalten. Ich finde die Antwort auf meine Frage in keiner der verfügbaren Ausfüllhilfen, was eigentlich komisch ist, denn so wie mir wird es ja noch vielen anderen gehen.

    Vielen Dank, falls jemand einen Tipp hat.

    #2
    Du erklärst nur deine wirtschaftliche Einheit, was hier deine Eigentumswohnung ist.
    Die Eigentumswohnung gehört dir alleine, also zu 100 % was Zähler 1 und Nenner 1 bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen ergibt.

    Daneben wirst Du einen rechnerischen Anteil am Grundstück haben.
    Dazu hast Du Miteigentumsanteile, die sich aus dem notariellen Kaufvertrag deiner Eigentumswohnung ergeben.
    Die gibst Du auf dem Hauptvordruck (GW1) an.

    Gruß
    Sepp

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      #3
      Wenn du Wohnungseigentum erklären willst, das dir allein gehört, musst du bei den Eigentumsverhältnissen differenzieren.

      Der Anteil deines Wohnungseigentums am Flurstück ist in Zeile 11 von GW1 als Zähler und Nenner einzutragen, den m²-Anteil

      für die Zeile 3 von GW2 musst du selbst berechnen. Bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen wählst du Alleineigentum aus

      und gibst als Zähler und Nenner 1 und 1 an.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank, euch. Jetzt wirds angenommen. Ach, ist das alles kompliziert. Dann hoffe ich mal, dass ich das auch richtig gemacht habe.

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