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Niedersachsen -Nutzflächenberechnung Brennholzlager

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    Niedersachsen -Nutzflächenberechnung Brennholzlager

    Guten Tag,

    1. Ein alter Schweinestall, welcher an das Einfamilienhaus angrenzt, wird als Brennholzlager genutzt. Kann ich dies aufgrund von DIN 270 als Technikfläche bei der Nutzflächenberechnung außer acht lassen?
    2. Bei telefonischer Nachfrage hat mir das Finanzamt die Auskunft gegeben, dass ich pro Nebengebäude 30 m2 abziehen darf. (Alter Schweinestall und freistehende Scheune) Ist das korrekt? Und könnte mir jemand den entsprechende Gesetzestext verlinken? Ich habe dazu leider auch nach ausgiebiger Recherche noch keine offizielle Angabe gefunden.
    Herzlichen Dank

    #2
    Lagerflächen für Brennstoffe rechnen nach der DIN 277 nicht zur Nutzfläche. Die Auskunft deines Finanzamts,

    dass man pro Nebengebäude 30 m² abziehen dürfe, dürfte richtig sein. Ich verlinke mal den Gesetzestext:

    https://www.nds-voris.de/jportal/;js...jlr-GrStGNDpP3
    Zuletzt geändert von Charlie24; 14.11.2022, 11:42.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

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        #4
        Hallo,
        ich kann diesen Link nicht öffnen:
        https://www.nds-voris.de/jportal/;js...jlr-GrStGNDpP3

        Unser Finanzamt will unseren Holzschuppen unbedingt als Nutzfläche "deklarieren".
        Wie wohnen in Niedersachsen.
        Mir wurden viele "Anleitungen", nach dem das Finanzamt vorgehen soll, mitgeteilt.
        Anwendungserlass Grundsteuergesetz, Niedersächsisches Ministerblatt Nr. 378 vom 27.08.2024....
        Unter anderem wird jetzt/soll nun auch die Treppe im Wohnhaus als Wohnfläche gelten.
        Ich messe jetzt jeden Raum nach, da früher nach einer anderen DIN 283 Flächen berechnet wurden.
        Dachschrägen: unter 50 cm zählt nicht, 1m -2m nur zu 50% zur Wohnfläche, was für eine Arbeit und Aufwand
        Unsere Waschküche zählt auch zur Wohnfläche, obwohl ich andere Anleitungen, Anweisungen gelesen habe.
        Außerdem zählt nicht jeder Schuppen einzeln, Tomatengewächshaus wird auch berechnet.
        Ich meine das wegen der Freigrenze/n.

        Hat jemand Erfahrungen sammeln können wegen Holzschuppen (Lagerflächen für Brennstoffe) und anderer Nebengebäude?
        Ich freue mich über Antworten.
        Marianne

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          #5
          Der Link ist falsch und sollte eigentlich auf das Niedersaechsische Grundsteuergesetz verweisen.
          Das Gesetz findest du hier: https://voris.wolterskluwer-online.d...7-0141525c5137
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Der Link war nicht falsch, sondern enthält eine Session-ID, die inzwischen längst abgelaufen ist.

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              #7
              Der Link ist falsch ...
              Der Link ist seit langem veraltet, der stammt aus dem Jahr 2022 und enthielt eine Session-ID.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Unter dem Link https://lstn.niedersachsen.de/steuer...en-215354.html findest du unter 2. Schritt die PDF-Ausfuellanleitung "Einfamilienhaus mit Garage und Gartengrundstueck" und dort sind die Folien 14 und 19 fuer dich von Interesse zu diesem Thema.
                Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; Heute, 11:47.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  Hallo, vielen Dank für die Rückmeldungen.
                  Ja, ich weiß, dieser Link von oben weiter ist nicht mehr aktuell.
                  Ich hatte dann einfach nur eingegeben: www.nds-voris.de
                  Die Site hatte ich auch schon vor einiger Zeit gesehen.
                  Das Finanzamt macht wohl Unterschiede bei Garagen, Nebenräumen, Schuppen usw....
                  Der Architekt, der 1989 den Umbau des alten Hauses bearbeitet hat, der hat wohl nach DIN 283 gearbeitet. Ist ja auch schon eine Weile her.
                  Ich messe noch aus...
                  Was mir noch sehr dringend fehlt, unter welchem Gesichtspunkt ein "Holzschuppen" zählt.
                  Nebengebäude, das.... ja, weiß ich auch nicht.
                  DIN 277 habe ich ja auch schon sehr oft gelesen.
                  Scheinbar hat aber jedes Finanzamt und jede/r Finanzbeamte/r seinen eigenen Ermessungsspielraum ?!?
                  Mich nervt allmählich dieser "Kampf gegen Windmühlen".
                  Finanzamt will einfach nur Flächen, Flächen, Flächen besteuern.
                  Tja, die brauchen Geld...
                  Wer hat denn auch einen "Holz/Schuppen" als Nebengebäude, der ja zum... wie heißt das jetzt??
                  Ist keine Wohnfläche und keine Nutzfläche und kein Nebengebäude, das besteuert werden kann/darf.
                  Ist das nur in Niedersachsen so katastrophal ??
                  Ich werde weiterhin googeln....
                  Trotzdem würde ich mich noch über einen Niedersachsen freuen, der Ähnliches erlebt bzw. erlebt hat.

                  ​​​​​​​

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