Guten Tag,
1. Ein alter Schweinestall, welcher an das Einfamilienhaus angrenzt, wird als Brennholzlager genutzt. Kann ich dies aufgrund von DIN 270 als Technikfläche bei der Nutzflächenberechnung außer acht lassen?
2. Bei telefonischer Nachfrage hat mir das Finanzamt die Auskunft gegeben, dass ich pro Nebengebäude 30 m2 abziehen darf. (Alter Schweinestall und freistehende Scheune) Ist das korrekt? Und könnte mir jemand den entsprechende Gesetzestext verlinken? Ich habe dazu leider auch nach ausgiebiger Recherche noch keine offizielle Angabe gefunden.
Herzlichen Dank
1. Ein alter Schweinestall, welcher an das Einfamilienhaus angrenzt, wird als Brennholzlager genutzt. Kann ich dies aufgrund von DIN 270 als Technikfläche bei der Nutzflächenberechnung außer acht lassen?
2. Bei telefonischer Nachfrage hat mir das Finanzamt die Auskunft gegeben, dass ich pro Nebengebäude 30 m2 abziehen darf. (Alter Schweinestall und freistehende Scheune) Ist das korrekt? Und könnte mir jemand den entsprechende Gesetzestext verlinken? Ich habe dazu leider auch nach ausgiebiger Recherche noch keine offizielle Angabe gefunden.
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