Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Niedersachsen -Nutzflächenberechnung Brennholzlager

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Niedersachsen -Nutzflächenberechnung Brennholzlager

    Guten Tag,

    1. Ein alter Schweinestall, welcher an das Einfamilienhaus angrenzt, wird als Brennholzlager genutzt. Kann ich dies aufgrund von DIN 270 als Technikfläche bei der Nutzflächenberechnung außer acht lassen?
    2. Bei telefonischer Nachfrage hat mir das Finanzamt die Auskunft gegeben, dass ich pro Nebengebäude 30 m2 abziehen darf. (Alter Schweinestall und freistehende Scheune) Ist das korrekt? Und könnte mir jemand den entsprechende Gesetzestext verlinken? Ich habe dazu leider auch nach ausgiebiger Recherche noch keine offizielle Angabe gefunden.
    Herzlichen Dank

    #2
    Lagerflächen für Brennstoffe rechnen nach der DIN 277 nicht zur Nutzfläche. Die Auskunft deines Finanzamts,

    dass man pro Nebengebäude 30 m² abziehen dürfe, dürfte richtig sein. Ich verlinke mal den Gesetzestext:

    https://www.nds-voris.de/jportal/;js...jlr-GrStGNDpP3
    Zuletzt geändert von Charlie24; 14.11.2022, 11:42.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

      Kommentar

      Lädt...
      X