Beim Ausfüllen des Formlars zur Grundsteuer muss die Art des Grundstücks angegeben werden. Ein Mietwohngrundstück wird dort wie folgt definiert:
Mein Grundstück beinhaltet ein Haus mit zwei Wohnungen, die beide vermietet werden. Die Gesamtfläche des Hauses macht allerdings weniger als 50% der Grundstücksfläche aus, die restliche Fläche ist Garten und Hof. Muss dieses Grundstück als "Zweifamilienhaus" oder doch als "Mietwohngrundstück" angegeben werden?
Mietwohngrundstück:
Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die
Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die
- zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und
- nicht Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum
Kommentar