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Mietwohngrundstück vs. Zweifamilienhaus

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    Mietwohngrundstück vs. Zweifamilienhaus

    Beim Ausfüllen des Formlars zur Grundsteuer muss die Art des Grundstücks angegeben werden. Ein Mietwohngrundstück wird dort wie folgt definiert:

    Mietwohngrundstück:

    Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die
    • zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und
    • nicht Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum
    Das gilt auch, wenn sich die Wohnungen in unterschiedlichen Gebäuden befinden.
    Mein Grundstück beinhaltet ein Haus mit zwei Wohnungen, die beide vermietet werden. Die Gesamtfläche des Hauses macht allerdings weniger als 50% der Grundstücksfläche aus, die restliche Fläche ist Garten und Hof. Muss dieses Grundstück als "Zweifamilienhaus" oder doch als "Mietwohngrundstück" angegeben werden?

    #2
    Du hast ein Zweifamilienhaus. Bei der Grundstücksart ist die Anzahl der Wohnungen maßgeblich, beim Anteil der Nutzfläche

    geht es um Nutzflächen in Gebäuden, nicht um Grundstücksflächen !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Herzlichen Dank für die Antwort.

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