Guten Tag,
hier unser Fall, bei dem wir etwas Unterstützung gebrauchen könnten. Vorab Dank hierfür !
Unser Vater ist im Mai 2021 verstorben und war als Alleineigentümer eines selbst bewohnten Einfamiliienhauses im Grundbuch eingetragen. Meine Schwester und ich sind die Erben jeweils zur Hälfte, ein gemeinschaftlicher Erbschein liegt seit Ende Februar 2022 vor.
Das Haus steht in Rheinland Pfalz, meine Schwester wohnt ebenfalls in Rheinland Pfalz, ich in Hessen. Wir wohnen beide mehr als 100 km entfernt vom Haus, das zuständige Finanzamt am Wohnort zu Lebzeiten unseres Vaters ist also nicht das Finanzamt, das für meine Schwester oder mich zuständig ist.
Das Haus ist bereits seit März 2022 verkauft, die Käufer stehen seit Mai 2022 im Grundbuch als neue Eigentümer, eine Umtragung des Grundbuches von unserem Vater auf meine Schwester und mich ist gar nicht erst erfolgt, sondern die Käufer wurden direkt als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Zum 01.01.2022 stand also noch unser damals schon nicht mehr lebender Vater im Grundbuch. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt (Einheits-und Bedarfsbewertung) am Wohnort unseres Vaters und eigener Recherche gehen wir davon aus, dass es unsere Aufgabe als Erben ist, die Grundsteuererklärung abzugeben. Der zuständige Finanzamtmitarbeiter hatte netterweise bewirkt, dass das Informationsschreiben mit der Ausfüllhilfe an meine Adresse umgeleitet wurde, nachdem es zunächst im Mai zur ehemaligen Adresse unseres Vaters geschickt wurde.
Da ich Elster schon für Einkommensteuererklärungen nutze, übernehme ich die Aufgabe für meine Schwester und mich und wollte hierfür eigentlich auf einen Steuerberater verzichten.Ich habe dazu aber doch ein paar Fragen.
A Ist es richtig, wenn ich mich als Empfangsbevollmächtigten angebe?
B Wenn ich es recht sehe, müssen die Daten meiner Schwester und mir als gemeinsame Erben angegeben werden. Müssen bei der Steuernummer also die meiner Schwester und meine angegeben werden und nicht die Steuernummer unseres verstorbenen Vaters? Die Steuernummern sind ja meines Wissens nach vom Finanzamt des eigenen Wohnortes abhängig.
C Was trage ich unter „Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“ ein? Meiner Schwester und mir gehörte Haus und Grundstück unseres Vaters ja je zur Hälfte. Muss dort überhaupt was eingetragen werden? Bisher lasse ich den Punkt aus und erhalte keine Fehlermeldung. In der Ausfüllhilfe steht Zähler 1,0000 und Nenner 1, da eben unser Vater als Alleineigentümer im Grundbuch und Liegenschaftskataster zum 01.01.2022 eingetragen war.
D Mit den Käufern und neuen Eigentümern haben wir nichts weiter zu tun, den Punkt Grundsteuererklärung haben wir nicht mit diesen besprochen, zum Zeitpunkt des Notartermines bin ich noch davon ausgegangen, dass diese sich um die Grundsteuererklärung kümmern müssen. Wir haben lediglich eine Mailadresse und wissen, dass sie schon im Haus wohnen. Wenn ich es recht sehe, verschickt das Finanzamt nach Übermittlung der Daten den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid, aber uns betrifft dies ja gar nicht mehr. Die neue Grundsteuer ab 01.01.2025 müssen die Käufer und neuen Eigentümer und nicht wir zahlen. Soll ich diesen Punkt unter „6 - Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung“ erläutern und darum bitten, dass die Bescheide auch an die neuen Eigentümer verschickt werden? Oder soll ich mich schriftlich an das Finanzamt wenden, welches für den Ort des Hauses zuständig ist und darum bitten?
E Ich frage mich auch, wer Einspruch einlegen soll, wenn die Bescheide fehlerhaft erscheinen, meine Schwester und ich oder die neuen Eigentümer?
hier unser Fall, bei dem wir etwas Unterstützung gebrauchen könnten. Vorab Dank hierfür !
Unser Vater ist im Mai 2021 verstorben und war als Alleineigentümer eines selbst bewohnten Einfamiliienhauses im Grundbuch eingetragen. Meine Schwester und ich sind die Erben jeweils zur Hälfte, ein gemeinschaftlicher Erbschein liegt seit Ende Februar 2022 vor.
Das Haus steht in Rheinland Pfalz, meine Schwester wohnt ebenfalls in Rheinland Pfalz, ich in Hessen. Wir wohnen beide mehr als 100 km entfernt vom Haus, das zuständige Finanzamt am Wohnort zu Lebzeiten unseres Vaters ist also nicht das Finanzamt, das für meine Schwester oder mich zuständig ist.
Das Haus ist bereits seit März 2022 verkauft, die Käufer stehen seit Mai 2022 im Grundbuch als neue Eigentümer, eine Umtragung des Grundbuches von unserem Vater auf meine Schwester und mich ist gar nicht erst erfolgt, sondern die Käufer wurden direkt als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Zum 01.01.2022 stand also noch unser damals schon nicht mehr lebender Vater im Grundbuch. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt (Einheits-und Bedarfsbewertung) am Wohnort unseres Vaters und eigener Recherche gehen wir davon aus, dass es unsere Aufgabe als Erben ist, die Grundsteuererklärung abzugeben. Der zuständige Finanzamtmitarbeiter hatte netterweise bewirkt, dass das Informationsschreiben mit der Ausfüllhilfe an meine Adresse umgeleitet wurde, nachdem es zunächst im Mai zur ehemaligen Adresse unseres Vaters geschickt wurde.
Da ich Elster schon für Einkommensteuererklärungen nutze, übernehme ich die Aufgabe für meine Schwester und mich und wollte hierfür eigentlich auf einen Steuerberater verzichten.Ich habe dazu aber doch ein paar Fragen.
A Ist es richtig, wenn ich mich als Empfangsbevollmächtigten angebe?
B Wenn ich es recht sehe, müssen die Daten meiner Schwester und mir als gemeinsame Erben angegeben werden. Müssen bei der Steuernummer also die meiner Schwester und meine angegeben werden und nicht die Steuernummer unseres verstorbenen Vaters? Die Steuernummern sind ja meines Wissens nach vom Finanzamt des eigenen Wohnortes abhängig.
C Was trage ich unter „Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“ ein? Meiner Schwester und mir gehörte Haus und Grundstück unseres Vaters ja je zur Hälfte. Muss dort überhaupt was eingetragen werden? Bisher lasse ich den Punkt aus und erhalte keine Fehlermeldung. In der Ausfüllhilfe steht Zähler 1,0000 und Nenner 1, da eben unser Vater als Alleineigentümer im Grundbuch und Liegenschaftskataster zum 01.01.2022 eingetragen war.
D Mit den Käufern und neuen Eigentümern haben wir nichts weiter zu tun, den Punkt Grundsteuererklärung haben wir nicht mit diesen besprochen, zum Zeitpunkt des Notartermines bin ich noch davon ausgegangen, dass diese sich um die Grundsteuererklärung kümmern müssen. Wir haben lediglich eine Mailadresse und wissen, dass sie schon im Haus wohnen. Wenn ich es recht sehe, verschickt das Finanzamt nach Übermittlung der Daten den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid, aber uns betrifft dies ja gar nicht mehr. Die neue Grundsteuer ab 01.01.2025 müssen die Käufer und neuen Eigentümer und nicht wir zahlen. Soll ich diesen Punkt unter „6 - Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung“ erläutern und darum bitten, dass die Bescheide auch an die neuen Eigentümer verschickt werden? Oder soll ich mich schriftlich an das Finanzamt wenden, welches für den Ort des Hauses zuständig ist und darum bitten?
E Ich frage mich auch, wer Einspruch einlegen soll, wenn die Bescheide fehlerhaft erscheinen, meine Schwester und ich oder die neuen Eigentümer?
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