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Zählt Treppenhaus zur Wohnfläche

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    Zählt Treppenhaus zur Wohnfläche

    Hallo, hätte da noch eine Frage zum Treppenhaus von meinem Einfamilienhaus.
    Das Haus hat 2 Treppen eine geht vom Keller ins Erdgeschoß und eine geht vom Erdgeschoß ins Dachgeschoß.
    Zur Info noch, im Erdgeschoß gehe ich dann durch eine Tür in meine Wohnung (also nicht offen).
    Gruß Andy

    #2
    Wenn Hessen, dann ja.
    https://finanzamt.hessen.de/grundste...rundsteuer-faq
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      Hallo,
      das Einfamilienhaus steht in Bayern
      Hätte da noch eine Frage zum Treppenhaus von meinem Einfamilienhaus.
      Das Haus hat 2 Treppen eine geht vom Keller ins Erdgeschoß und eine geht vom Erdgeschoß ins Dachgeschoß.
      Zur Info noch, im Erdgeschoß gehe ich dann durch eine Tür in meine Wohnung (also nicht offen).
      Gruß Andy

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        #4
        das Einfamilienhaus steht in Bayern
        In einem Haus mit nur einer Wohnung zählt der Eingangsflur ebenfalls zur Wohnfläche. Treppen mit mehr als 3 Steigungen jedoch nicht.

        Bis 2003 durften bei Einfamilienhäusern nach der II. Berechnungsverordnung pauschal 10% von der Wohnfläche abgezogen werden.

        https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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