Hallo Forums-Mietglieder,
ich möchte verstehen, in welcher Reihenfolge die Günstigerprüfungen von Kapitalerträgen, Riester und Kindern (ggf. auch außerordentliche Einkünfte (Fünftel-Regelung)) ablaufen. Alle Sachverhalte in einer Steuerberechnung vertreten.
Was ich sehen kann ist, dass die Günstigerprüfung beim Kinderfreibetrag (Kfb) als Ausgangswert für die Berechnung die Riesterbeiträge beim zu versteuernden Einkommen (zvE) mit einbezieht (abzieht). Dann ist z.B. das Ergebnis, dass beim ersten Kind der Kfb abgezogen wird und beim zweiten nicht.
Nun nimmt die Günstigerprüfung von Riester ein zvE als Basis, bei dem die Riesterbeiträge im ersten Schritt nicht mit einbezogen werden (ist klar) und der Kfb vom oben erwähnten ersten Kind wird bereits beim zvE für die Berechnung mit einbezogen (abgezogen).
Ist die Frage nach der Henne oder dem Ei. Was passiert zu erst? Das eine bedingt doch das andere.
Kann mir jemand erklären in welcher Reihenfolge das passieren muss und was für die Berechnungen angenommen wird? Läuft die ganze Steuerberechnung, wenn es auch noch Kapitalerträge gibt, zwei Mal ab? Also ein Mal mit den Kaps im Tarif und ein Mal ohne und dazwischen laufen die anderen Günstigerprüfungen mit den jeweils verschiedenen Ausgangswerten?
Und welches zvE ist die Basis für die Berechnung nach §34 EStG, wenn es Kaps, Riester und Kinder gibt?
Vielen Dank schon mal vorab.
VG
Daniel
ich möchte verstehen, in welcher Reihenfolge die Günstigerprüfungen von Kapitalerträgen, Riester und Kindern (ggf. auch außerordentliche Einkünfte (Fünftel-Regelung)) ablaufen. Alle Sachverhalte in einer Steuerberechnung vertreten.
Was ich sehen kann ist, dass die Günstigerprüfung beim Kinderfreibetrag (Kfb) als Ausgangswert für die Berechnung die Riesterbeiträge beim zu versteuernden Einkommen (zvE) mit einbezieht (abzieht). Dann ist z.B. das Ergebnis, dass beim ersten Kind der Kfb abgezogen wird und beim zweiten nicht.
Nun nimmt die Günstigerprüfung von Riester ein zvE als Basis, bei dem die Riesterbeiträge im ersten Schritt nicht mit einbezogen werden (ist klar) und der Kfb vom oben erwähnten ersten Kind wird bereits beim zvE für die Berechnung mit einbezogen (abgezogen).
Ist die Frage nach der Henne oder dem Ei. Was passiert zu erst? Das eine bedingt doch das andere.
Kann mir jemand erklären in welcher Reihenfolge das passieren muss und was für die Berechnungen angenommen wird? Läuft die ganze Steuerberechnung, wenn es auch noch Kapitalerträge gibt, zwei Mal ab? Also ein Mal mit den Kaps im Tarif und ein Mal ohne und dazwischen laufen die anderen Günstigerprüfungen mit den jeweils verschiedenen Ausgangswerten?
Und welches zvE ist die Basis für die Berechnung nach §34 EStG, wenn es Kaps, Riester und Kinder gibt?
Vielen Dank schon mal vorab.
VG
Daniel
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