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Günstigerprüfungen - Reihenfolge in Steuerberechnung

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    Günstigerprüfungen - Reihenfolge in Steuerberechnung

    Hallo Forums-Mietglieder,

    ich möchte verstehen, in welcher Reihenfolge die Günstigerprüfungen von Kapitalerträgen, Riester und Kindern (ggf. auch außerordentliche Einkünfte (Fünftel-Regelung)) ablaufen. Alle Sachverhalte in einer Steuerberechnung vertreten.

    Was ich sehen kann ist, dass die Günstigerprüfung beim Kinderfreibetrag (Kfb) als Ausgangswert für die Berechnung die Riesterbeiträge beim zu versteuernden Einkommen (zvE) mit einbezieht (abzieht). Dann ist z.B. das Ergebnis, dass beim ersten Kind der Kfb abgezogen wird und beim zweiten nicht.

    Nun nimmt die Günstigerprüfung von Riester ein zvE als Basis, bei dem die Riesterbeiträge im ersten Schritt nicht mit einbezogen werden (ist klar) und der Kfb vom oben erwähnten ersten Kind wird bereits beim zvE für die Berechnung mit einbezogen (abgezogen).

    Ist die Frage nach der Henne oder dem Ei. Was passiert zu erst? Das eine bedingt doch das andere.

    Kann mir jemand erklären in welcher Reihenfolge das passieren muss und was für die Berechnungen angenommen wird? Läuft die ganze Steuerberechnung, wenn es auch noch Kapitalerträge gibt, zwei Mal ab? Also ein Mal mit den Kaps im Tarif und ein Mal ohne und dazwischen laufen die anderen Günstigerprüfungen mit den jeweils verschiedenen Ausgangswerten?

    Und welches zvE ist die Basis für die Berechnung nach §34 EStG, wenn es Kaps, Riester und Kinder gibt?

    Vielen Dank schon mal vorab.

    VG
    Daniel

    #2
    Die Günstigerprüfung für KAP kannst du bei einem zvE, bei dem die Günstigerprüfung Kfb für ein Kind positiv ausfällt, vergessen, die greift

    bei höherem Einkommen nicht. Der Sonderausgabenabzug für Riester wirkt schon und senkt das zvE, was Auswirkungen auf die

    Günstigerprüfung Kindergeld zu Kinderfreibetrag hat, weil der Steuersatz aufgrund der zusätzlichen Sonderausgaben sinkt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Daniel_Wanderlust Beitrag anzeigen
      Kann mir jemand erklären in welcher Reihenfolge das passieren muss und was für die Berechnungen angenommen wird?
      Meines Erachtens gibt es keine Priorisierung. Effektiv wären also alle Kombinationen aus 0, 1, 2 mal Kinderfreibetrag, Riester Zulage oder Sonderausgaben, Kapitalerträge tariflich oder Abgeltungssteuer, insgesamt 12, zu berechnen und vergleichen.

      Kommentar

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