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ACHTUNG ! Grundsteuer Baden-Württemberg

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    ACHTUNG ! Grundsteuer Baden-Württemberg

    ACHTUNG ! Besitzer von Größeren Grundstücken mit EFH ,MFH und grossem Gartenteil / nur teilweise bebaubar
    >>>>es droht eine 50%, 100%, 200% oder noch mehr Erhöhung in Gemeinden die keine mehrfachen BRW-Werte für das eine Flurstück ausweisen!

    #2
    Einige Gemeinden in Baden Württemberg verwenden einen "Mehrfach-Bodenwert" pro Flurstück! z.B. Teilfläche1 150qm BRW 200 (bebaut) und Teilfläche2 1250qm BRW 3,5 (Garten, Wiese) ANDERE Gemeinden verwenden NUR eine einheitliche BRW z.B. 200 für das ganze Flurstück, obwohl ein sehr großer Teil des Flurstücks nicht bebaubar ist ( ausserhalb Baufenster)...und im Hinterland aus Wiese oder Garten besteht!
    In diesen Gemeinden in Baden Württemberg werden solche Eigenheimbesitzer mit ihren oft älteren Häusern das ca. Doppelte bis mehrfache!!!!!!! ihrer bisherigen Grundsteuer zu entrichten haben!!!!!

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      #3
      ACHTUNG! nur wer innerhalb der 4 Wochen ab Zugang des ersten Bescheides einen Einspruch beim Finanzamt einlegt hat noch eine Chance auf eventuelle Korrektur!

      Es laufen Anfragen an den Baden Württembergischen Finanzminister ob dieses Mehrfach-BRW-Model für ein Flurstück nicht auch einheitlich in BW so umgesetzt werden kann, und nicht nur in wenigen Gemeinden.
      Bitte die entsprechenden Artikel in den Baden Württembergischen Zeitungen verfolgen:
      "Grundsteuer Einspruchswelle" "Gernot Gruber Grundsteuer" etc.
      Wer die Einspruchsfrist des 1.sten Bescheides verpasst hat, hat m.U. keine Chance mehr!

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        #4
        Folgendes Beispiel kann als Anhaltspunkt dienen: je nach Gemeinde werden es andere Hebesätze sein, es unterscheiden sich auch die BRW Werte je nach Gemeinde, die BRW Werte lassen sich aber in BORIS-BW für ganz Baden Württemberg nachschauen und vergleichen, und man kann sich in den Gemeinden über die jeweilige gemeindetypischen BRW Werte im Vergleich zueinander in der jeweiligen Gemeinde ein Bild machen:

        Flurstück xy mit BRW 50, gesamte Fläche 788m²
        Teilfläche 1 788m² / BRW 50
        Berechnung:
        Grundstücksfläche (788) X Bodenrichtwert(50) = Grundsteuerwert (39400)
        Grundsteuerwert (39400) X Steuermesszahl (0,91 ‰)* = 35,85€ Steuermessbetrag
        35,85€ Steuermessbetrag X Hebesatz Gemeinde Mittel 400% (Annahme* 350-450% )

        =143,41€ ab 2025 Grundsteuer

        *0,91
        für bebautes Grundstück, 1,3 für unbebautes, baureifes Land

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          #5
          Was hat das mit Elster oder konkret mit "Mein Elster" zu tun ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Was hat das mit Elster oder konkret mit "Mein Elster" zu tun ?
            nun ja, sicher gibt es einige die sich nun fragen, ob die zukünftige Grundsteuer, welche man ja selbst über Elster an die Finanzbehörden in Baden Württemberg übermittelt in der Höhe berechtigt sein wird. Man steht mit seiner Eingabe praktisch in Haftung selbst ein. Glücklich wer in BW Gemeinden wohnt, die das Mehrfach-BRW mit Teilfläche 1 bis 2,3,4 pro Flurstück anwenden (Grundsteuer B). Das sind wenige Gemeinden. Somit wird in der Mehrzahl der Gemeinden in BW eine sehr große Zahl an Grundstückseigentümer mit größeren Grundstücken mal so eben mindestens 7 Jahre ein vielfaches an Grundsteuer zahlen müssen. Nur die wenigsten wissen, dass der Gemeinde-eigene Gutachterausschuss auch so verfahren könnte wie z.B. die Gemeinde Sindelfingen/Magstadt. Ich meine man sollte schon wissen was man da eigentlich selbst eingibt in ELSTER. Dafür haftet man auch finanziell. Wissen schadet nicht!

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              #7
              Nochmal: WAS HAT DAS MIT ELSTER ZU TUN ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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