Hallo
Wenn alle landwirtschaftlichen Stallungen und Flächen vollständig verpachtet sind, muss dann trotzdem in der LuF Abgabe der Teil GW3A ausgefüllt werden oder ist der dann garnicht zu berücksichtigen und muss dann nur von dem Pächter gemacht werden?
Wenn alle landwirtschaftlichen Stallungen und Flächen vollständig verpachtet sind, muss dann trotzdem in der LuF Abgabe der Teil GW3A ausgefüllt werden oder ist der dann garnicht zu berücksichtigen und muss dann nur von dem Pächter gemacht werden?
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