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GW3A bei voller Verpachtung

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    GW3A bei voller Verpachtung

    Hallo


    Wenn alle landwirtschaftlichen Stallungen und Flächen vollständig verpachtet sind, muss dann trotzdem in der LuF Abgabe der Teil GW3A ausgefüllt werden oder ist der dann garnicht zu berücksichtigen und muss dann nur von dem Pächter gemacht werden?

    #2
    ... und muss dann nur von dem Pächter gemacht werden?
    Meines Erachtens muss das der Pächter machen. Ich lese mir morgen mal die Anleitung genau durch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi. Bin gespannt was du da findest und deine Meinung dazu ist. Ggf kann ja deine Infos hier verlinken

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        #4
        In der Hilfe zu Anlage 3a steht geschrieben: "Bitte fügen Sie Ihrer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (GW3) die Anlage Tierbestand (GW3A) bei, wenn Sie Tierhaltung betreiben." Sie haben ja verpachtet, also betreiben Sie keine Tierhaltung und somit müssen Sie keine Erklärung §a angeben. Der Teufel steckt im Detail ;-)
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Das ergibt sich übrigens auch aus den möglichen Angaben zur landwirtschaftlichen Nutzung in 3a. Da müsste dann bei Ihnen ja 0 als Ergenis rauskommen, oder?

          grafik.png
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Dass nur der Tierhalter selbst diese Anlage ausfüllen muss, ergibt sich auch aus dem Formular selbst. Dort müssen nämlich zunächst die

            landwirtschaftlich genutzten Eigentumsflächen sowie die verpachteten und zugepachteten Flächen angegeben werden.

            Daraus wird dann die selbst bewirtschaftete Fläche ermittelt, auf die bei der Prüfung, ob ein Zuschlag für verstärkte Tierhaltung

            anzusetzen ist, letztlich abgestellt wird.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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