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Grundsteuer S-H

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    Grundsteuer S-H

    Hallo,

    ich bin damit beschäftigt die Angaben zur Grundsteuer über Elster online auszufüllen. Mit gehört eine Wohnung, sowie ein Grundstück 1/3 Miteigentumsanteil mit einer Gesamtgröße von 4063 qm (Wohnbaufläche 1178 qm, Landwirtschaft/Ackerland 2855 qm)

    Meine Fragen.

    1. Wie wird der zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil angegeben, was muss ich bei Zähler und rennen in meine Fall eintragen? Ist dieses 333/100, da dieses ein Drittel ist?

    2. Die Gesamtgrundstücksgröße ist 4063 qm. Muss dieses gesamt eingegeben werden, oder muss Wohnbaufläche und Landwirtschaft/Ackerland getrennt werden, wenn ja, wie und wo genau?

    Ich freue mich über hilfreiche Antworten!

    VG
    Dominique

    #2
    Gibt es für das Grundstück eine oder zwei Steuernummern ?

    1. Wie wird der zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil angegeben, was muss ich bei Zähler und rennen in meine Fall eintragen? Ist dieses 333/100, da dieses ein Drittel ist?
    Wenn der Miteigentumsanteil 1/3 beträgt, gibt man 1 als Zähler und 3 als Nenner an. Wie kommst du auf die Idee, den Nenner auf 1000 hochzurechnen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Gibt es für das Grundstück eine oder zwei Steuernummern ?


      Wenn der Miteigentumsanteil 1/3 beträgt, gibt man 1 als Zähler und 3 als Nenner an. Wie kommst du auf die Idee, den Nenner auf 1000 hochzurechnen ?
      Vielen Dank Charlie für die schnelle Antwort!

      Das Grundstück läuft auf eine Steuernnummer.

      Zu dem Nenner. 1 Zähler, 3 Nenner wäre für mich auch das logischste, allerdings wird bei den Beispielen von Elster als Nenner immer 1 bzw. bis 10 000 genannt, sodass ich dachte, es immer in dem Format angegeben werden muss. Beispiel von Elster:
      Beispiel 1: Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.500 m². Zu Ihrem Wohnungseigentum gehört ein Miteigentumsanteil in Höhe von 333/10.000 an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 1.500 m² ein. Als Anteil ist "333/10.000" einzutragen.

      Lt. dem Beispiel verstehe ich es so, dass dem Wohnungbesitzer 333/10 000 gehört = 1/30. Wieso wird dann bei Elster nicht Zähler 1 Nenner 30 eingetragen?

      Vielleicht stehe ich hier gerade komplett auf dem Schlauch und denke zu umständlich... :-/

      Vielen Dank schonmal für deine Rückmeldung!

      Kommentar


        #4
        Vielleicht stehe ich hier gerade komplett auf dem Schlauch und denke zu umständlich... :-/
        Beispiele sind nicht immer der Weisheit letzter Schluss, 1 und 3 ist mathematisch auch richtiger als 333/1000,

        333/100 wäre ja sowieso falsch, da würde dir das Flurstück nämlich mehr als 3-mal gehören, der Nenner darf nicht kleiner sein als der Zähler.

        Wenn es bisher nur eine Steuernummer gibt, solltest du vielleicht mit dem Finanzamt abklären, wie mit der Landwirtschaftsfläche

        bisher verfahren wurde. 2.855 m² sind ja doch nicht so wenig. Wenn man die beim bebauten Grundstück erklären muss, kann das

        je nach Bodenrichtwert durchaus teuer sein. Wie wird die Landwirtschaftsfläche denn tatsächlich genutzt ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Beispiele sind nicht immer der Weisheit letzter Schluss, 1 und 3 ist mathematisch auch richtiger als 333/1000,

          333/100 wäre ja sowieso falsch, da würde dir das Flurstück nämlich mehr als 3-mal gehören, der Nenner darf nicht kleiner sein als der Zähler.

          Wenn es bisher nur eine Steuernummer gibt, solltest du vielleicht mit dem Finanzamt abklären, wie mit der Landwirtschaftsfläche

          bisher verfahren wurde. 2.855 m² sind ja doch nicht so wenig. Wenn man die beim bebauten Grundstück erklären muss, kann das

          je nach Bodenrichtwert durchaus teuer sein. Wie wird die Landwirtschaftsfläche denn tatsächlich genutzt ?


          Ja das stimmt wohl, gemeint war eigentlich auch 333/1000, sonst ergibt das keine Sinn. Aber vielen Dank, dann weiss ich, dass 1 und 3 so eingetragen werden kann.

          Auf einem kleinen Teil der Landwirtschaftsfläche liegt unsere private Kläranlage der Rest liegt brach.


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