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Grundsteuer Hessen

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    Grundsteuer Hessen

    Hallo Liebe Forum Nutzer,

    ich bin aktuell dabei eine Grundsteuer auszufüllen. Mir macht Punkt 3 Angaben zu Eigentümer(innen) und Beteiligten zu schaffen. Die Eigentümer sind geschieden. Jetzt habe ich gelesen dass ich Bruchteilsgemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft auswählen soll. Nun meine Frage: Was soll in dem Fall als Name der Gemeinschaft eingetragen werden? Bedanke mich jetzt schonmalfür eure Antworten.

    LG
    ryhn

    #2
    In dem Fall erwartet das Finanzamt bei der üblichen Aufteilung von je 1/2 die Auswahl Bruchteilsgemeinschaft und die Angabe eines Empfangsbevollmächtigten.

    Bei Namen der Gemeinschaft würde ich die Vor- und Zunamen der Beteiligten angeben,. Als Anrede darf man durchaus Grundstücksgemeinschaft auswählen,

    auch wenn das Finanzamt das steuerrechtlich als Bruchteilsgemeinschaft ansieht
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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