Hallo liebes Forum,
für mein folgendes Anwesen (ehemaliger Bauernhof auf einem Weiler im ländlichen Bayern) müsste ich die Grundsteuererklärung abgeben. Ich selbst bin kein Landwirt, sondern habe das Anwesen vor einigen Jahren geerbt.
Das Grundstück ist ca. 4000 m² groß. Darauf stehen folgende Gebäude:
ein Wohnhaus (Wohnfläche ca. 200 m²),
eine Garage (ca. 70 m² Nutzfläche),
eine Scheune (insgesamt ca. 300 m² Nutzfläche, davon 50 m² umgebaut zu einer weiteren Garage, der Rest der Scheune dient als Brennholzlager bzw. steht leer),
ein ehemaliger Geflügelstall (ca. 25 m², steht ebenfalls leer).
Das Grundstück wird nur zu einem kleinen Teil (ca. 300 m²) als Garten des Wohnhauses genutzt. Zieht man noch die Zufahrt von der Straße zum Wohnhaus und den unmittelbaren Umgriff des Wohnhauses ab, so komme ich auf ca. 2500 m² Restfläche. Diese Restfläche ist teilweise mit Büschen und Bäumen bewachsen, teilweise befinden sich darauf noch Reste ehemaliger landwirtschaftlicher Nebengebäude und ein Teil wird auch einfach vom benachbarten Landwirt einmal im Jahr mit gemäht.
Im Bayernatlas ist für das Grundstück folgendes angegeben (ungefähre Angaben):
Amtliche Fläche: 4100 m²
Tatsächliche Nutzung: 3800 m² gemischte Nutzung, 200 m² Grünland, 100 m² Weg
Gesamtertragsmesszahl: 50
Ich muss gestehen, dass ich kein Steuerexperte bin, war aber (vielleicht etwas blauäugig) der Meinung, dass ich das Wohnhaus mit Garten, Zufahrt, Garagen und den umgebauten Teil der Scheune (also die 50m²) „normal“ wie in Grundsteuer B berechnen kann und der große Rest (also der restliche Teil der Scheune, der ehemalige Geflügelstall und die Restfläche von ca. 2500 m²) eine „ehemalige Hofstelle“ im Sinn des Art. BayGrStG ist.
Sollte das mit der ehemaligen Hofstelle nicht klappen, so würde sich meine Grundsteuer von jetzt 230 Euro jährlich auf ca. 1200 Euro vervielfachen (vorausgesetzt der Hebesatz der Gemeinde bleibt gleich). Das finde ich schon etwas erschreckend und auf den „erweiterten Erlass“ nach Art. 8 BayGrStG möchte ich mich auch nicht verlassen müssen.
Meine konkreten Fragen wären:
Vielen Dank für eure Beiträge!
für mein folgendes Anwesen (ehemaliger Bauernhof auf einem Weiler im ländlichen Bayern) müsste ich die Grundsteuererklärung abgeben. Ich selbst bin kein Landwirt, sondern habe das Anwesen vor einigen Jahren geerbt.
Das Grundstück ist ca. 4000 m² groß. Darauf stehen folgende Gebäude:
ein Wohnhaus (Wohnfläche ca. 200 m²),
eine Garage (ca. 70 m² Nutzfläche),
eine Scheune (insgesamt ca. 300 m² Nutzfläche, davon 50 m² umgebaut zu einer weiteren Garage, der Rest der Scheune dient als Brennholzlager bzw. steht leer),
ein ehemaliger Geflügelstall (ca. 25 m², steht ebenfalls leer).
Das Grundstück wird nur zu einem kleinen Teil (ca. 300 m²) als Garten des Wohnhauses genutzt. Zieht man noch die Zufahrt von der Straße zum Wohnhaus und den unmittelbaren Umgriff des Wohnhauses ab, so komme ich auf ca. 2500 m² Restfläche. Diese Restfläche ist teilweise mit Büschen und Bäumen bewachsen, teilweise befinden sich darauf noch Reste ehemaliger landwirtschaftlicher Nebengebäude und ein Teil wird auch einfach vom benachbarten Landwirt einmal im Jahr mit gemäht.
Im Bayernatlas ist für das Grundstück folgendes angegeben (ungefähre Angaben):
Amtliche Fläche: 4100 m²
Tatsächliche Nutzung: 3800 m² gemischte Nutzung, 200 m² Grünland, 100 m² Weg
Gesamtertragsmesszahl: 50
Ich muss gestehen, dass ich kein Steuerexperte bin, war aber (vielleicht etwas blauäugig) der Meinung, dass ich das Wohnhaus mit Garten, Zufahrt, Garagen und den umgebauten Teil der Scheune (also die 50m²) „normal“ wie in Grundsteuer B berechnen kann und der große Rest (also der restliche Teil der Scheune, der ehemalige Geflügelstall und die Restfläche von ca. 2500 m²) eine „ehemalige Hofstelle“ im Sinn des Art. BayGrStG ist.
Sollte das mit der ehemaligen Hofstelle nicht klappen, so würde sich meine Grundsteuer von jetzt 230 Euro jährlich auf ca. 1200 Euro vervielfachen (vorausgesetzt der Hebesatz der Gemeinde bleibt gleich). Das finde ich schon etwas erschreckend und auf den „erweiterten Erlass“ nach Art. 8 BayGrStG möchte ich mich auch nicht verlassen müssen.
Meine konkreten Fragen wären:
- Liegt hier eine ehemalige Hofstelle i.S.d. Art. 9(1) BayGrStG vor? Im Forum habe ich gelesen, dass dies nur möglich ist, wenn mindestens ein weiteres landwirtschaftlich genutztes Grundstück in meinem Besitz ist. Leider besitze ich jedoch kein weiteres Grundstück. Oder reicht es, dass auf dem Grundstück eine Ertragsmesszahl im Bayernatlas angegeben ist.
- Vom Finanzamt habe ich für das Grundstück nur ein Aktenzeichen bekommen. Ist das ein Hinweis, dass das Finanzamt davon ausgeht, dass nicht zwei Vermögen (also Grundbesitz und Landwirtschaft) vorliegen oder bekommt man für ein Grundstück immer nur ein Aktenzeichen, egal was alles darauf steht?
Vielen Dank für eure Beiträge!
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