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Grundsteuerreform Bayern - Ehemalige Hofstelle?

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    #16
    Realistisch betrachtet sind die Betriebsgebäude aber zu Garagen für das Wohngebäude und die Stallungen zu einem Lager für das Hobby umgenutzt.
    Dann sind sie dem Grundvermögen zuzuordnen, das siehst du richtig. Siehe auch Art 9 Abs. 1 BayGrStG: https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true

    Natürlich wäre Landwirtschaft trotz der Freibeträge bei Garagen und Nebengebäuden zumeist billiger, aber die Frage stellt sich nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      ich habe für die übrigen landw.Flächen ein eigenes Aktenzeichen, kann ich den landw. Anteil der Hofstelle darunter erklären oder brauche ich da ein drittes Aktenzeichen ? Gibts das bei der Hotline oder beim FA ?

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        #18
        ich habe für die übrigen landw.Flächen ein eigenes Aktenzeichen, kann ich den landw. Anteil der Hofstelle darunter erklären
        Ja, natürlich. Soweit sie noch als Hofstelle behandelt werden dürfen, darfst du sie der vorhandenen Landwirtschaft zuordnen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #19
          OK, bin bei der Hotline durchgekommen, man kann den landw.Anteil des Flurstücks des Wohngebäudes beim Aktenzeichen der landw. Flächen mit dazu erklären.
          die jew Anteile kann man unabhängig vom Bayernatlas auch selbst aufteilen, allerdings sollte der Umgriff um das Wohnhaus zumindest die doppelte GrundFläche der Gebäude betragen.

          Bei privaten Forstwegen war er sich nicht sicher bzw meinte das müsste man dann pauschal als landw Fläche erklären, finde ich eher nicht gut da die Straßenflächen jeder (mit)nutzen kann, aber nur ich muss es versteuern ? Weiß da jmd genaueres ?
          Zuletzt geändert von SK080; 18.01.2023, 16:25.

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            #20
            Bei privaten Forstwegen war er sich nicht sicher bzw meinte das müsste man dann pauschal als landw Fläche erklären,
            Waldwege bis zu 5 m Breite werden bei der Forstwirtschaftlichen Nutzung mit erklärt. Die kennen die eigenen Anleitungen nicht.

            Waldwege.jpg
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              wie aber gebe ich den Wohnteil bei Aufsplittung eines Flurstücks in Landwirtschaft und Grundvermögen in der Anlage Grundvermögen korrekt an ? in Zeile 4 über die Fläche (Flurstück hat 1000m2, auf den Wohnteil entfallen 100, also gebe ich 100 an ? - das aber entgegen der Ausfüllanleitung) oder über Zeile 6, "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil", also 100/1000. So hatte ich es eigentlich verstanden, dann aber kommt eine Fehlermeldung, man solle bei nur einem Eigentümer immer in Zeile 6 die 1/1 angeben. Scheint als würde das System bei wirtschaftlicher Einheit nur auf die Besitzverhältnisse abstellen und nicht auf den zu erklärenden Anteil ?

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                #22
                Die Aufteilung ist über Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück vorzunehmen. !00 m² wird dir das Finanzamt

                bei 1000 m² Flurstücksfläche aber vermutlich nicht abnehmen. In der Regel hat der Wohnteil auch einen Umgriff wie Hausgarten

                oder PKW-Garagen, Terrasse usw.

                Die Fehlermeldung betrifft den Hauptvordruck, da muss bei Alleineigentum 1 und 1 stehen
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  !00 m² wird dir das Finanzamt

                  bei 1000 m² Flurstücksfläche aber vermutlich nicht abnehmen.
                  Das war nur ein Beispiel. Egal, jetzt passts !
                  Trotzdem etwas verwirrend dass einmal die Zuordnung über den Anteil an der wirtschaftlichen Einheit (Grundvermögen) und einmal über die Nutzung der Teilflächen (Landwirtschaft) vorgenommen wird. Logischer wäre es konsequent nur die Nutzung der Flächen erklären zu müssen.

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