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Berechnung Grund und Boden, Garage/n

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    Berechnung Grund und Boden, Garage/n

    Hallo,

    ich habe jetzt meinen 2. "Grundsteuerbescheid" erhalten.
    Darin ist erläutert welche Grundstücke zur Berechnung herangezogen worden sind.

    Grundstück 1 14 m2 Garage
    Grundstück 2 321m2 Anteil 1/19 Zufahrt zu 1
    Grundstück 3 214 m2 Grundstück
    Grundstück 4 14 m2 Garage
    Grundstück 5 15 m2 Garage

    Wenn man das berechnet kommen bei mir (aufgerundet) 274 m2 heraus. Das Finanzamt geht aber von 299 m2 aus. Außerdem wurde der Freibetrag für Garagen von 50 m2 nicht berücksichtigt.
    Telefonische Aufklärungsversuche waren leider nicht möglich (wir sind unterbesetzt usw.).

    Wo liegt mein Gedankenfehler?

    Vorab viele Dank für Hinweise.

    #2
    Von welchem Bundesland reden wir ? Bayern oder Hamburg oder Niedersachsen?

    Der in einigen Bundesländern gewährte Freibetrag von 50 m² auf Garagen betrifft die Nutzfläche und nicht den Grund und Boden,

    auf dem die Garagen errichtet sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Grundstücke liegen in Bayern

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        #4
        Die Grundstücke liegen in Bayern
        In Bayern müsste beim Grund und Boden am Schluss auf volle m² abgerundet werden, richtig wären bei deinen Angaben dann 273 m².

        Wie das Finanzamt auf 299 m² kommt, werden wir hier nicht klären können.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für den Berechnungshinweis.

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            #6
            Also gehen wir von 273 m2 aus. Wird dieser Wert per Programm zur Berechnung herangezogen oder sitzt ein Finanzbeamter mit dem Taschenrechner vor dem Bildschirm und hat sich einfach "vertippt"?

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              #7
              Wird dieser Wert per Programm zur Berechnung herangezogen oder sitzt ein Finanzbeamter mit dem Taschenrechner vor dem Bildschirm und hat sich einfach "vertippt"?
              Das wissen wir auch nicht. Zielvorgabe ist auch in Bayern, möglichst viele Erklärungen ausschließlich computergestützt abzuarbeiten.

              Das weiß ich aus einem Telefonat mit dem Mitarbeiter einer Bewertungsstelle, dass ich im Sommer wegen einer Zurechnungsfortschreibung geführt habe.

              Aber ob eine Erklärung zur personellen Bearbeitung ausgesteuert wurde, sieht man den Bescheiden nicht an. Ich habe bei zwei meiner fünf Erklärungen

              Ergänzende Angaben gemacht. Diese Erklärungen gehen in jedem Fall in die personelle Bearbeitung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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