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Grundsteuer Hessen - Zwei Einfamilienhäuser auf einem Grundstück

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    Grundsteuer Hessen - Zwei Einfamilienhäuser auf einem Grundstück

    Hallo zusammen,

    ich sitze gerade an der Grundsteuer Hessen, die ich für ein Familienmitglied erstellen möchte. Folgender Sachverhalt: Es handelt sich um ein Grundstück, auf dem zwei Einfamilienhäuser stehen, die jeweils eine eigene wirtschaftliche Einheit bilden und unter unterschiedlichen Aktenzeichen geführt werden. Die beiden Einfamilienhäuser haben unterschiedliche Besitzer. Das zugehörige Grundstück gehört beiden Besitzern zu jeweils 50%. Bei den beiden Besitzern handelt es sich nicht um Ehepaare, sondern um entfernte Verwandte.

    Bei der Erstellung der Grundsteuererklärung für eines dieser Familienmitglieder ist mein Verständnis ist nun folgendes:

    Im Hauptvordruck gebe ich eine Bruchteilsgemeinschaft mit jeweils 1/2 an. In der Anlage zum Grund und Boden gebe ich dann bei den Angaben zum Flurstück ebenfalls 1/2 an. Bei den Angaben zum Objekt gebe Wohn- und Nutzfläche des betreffenden Einfamilienhauses an. Ein Faktor 1/1 wird hier aber nicht abgefragt.

    Wäre mein Vorgehen hierzu korrekt? Leider passen die mitgelieferten Beispiele alle nicht so richtig.

    #2
    Im Hauptvordruck gebe ich eine Bruchteilsgemeinschaft mit jeweils 1/2 an.
    Nein ! Bewertungsrechtlich handelt es sich um Wohnungseigentum, auch wenn das in Hessen nicht abgefragt wird.

    Jedes Wohnungseigentum ist eine eigene wirtschaftliche Einheit, die Erklärung ist auf diese Einheit zu beschränken.

    Bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen im Hauptvordruck kommt Alleineigentum oder auch Ehegatten in Betracht.

    Angaben in Zeile 31 HV sind nur bei Ehegatten im gesetzlichen Güterstand oder bei Gütertrennung erforderlich.

    Die Angabe 1 und 2 in Zeile 6 der Anlage Grundstück ist zutreffend.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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