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gesonderten und einheitlichen Feststellung - unbebaute Grundstücke Ackerland

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    gesonderten und einheitlichen Feststellung - unbebaute Grundstücke Ackerland

    Hallo liebe Gemeinschaft,

    wir sind eine Erbengemeinschaft, die einige Äcker, die verpachtet sind, geerbt haben. Nun versuchen wir den Feststellungsbescheid zu erstellen mit Hauptvordruck, Anlage FB und Anlage V , die für jedes Grundstück ausgefüllt werden muss. Hier liegt das Problem- Anlage V. Es könnten keine Angaben für unbebaute Grundstücke eingegeben werden nur für bebaute. Welche Anlage muss ich nehmen? Teilweise finde ich Zeilenbeschreibung sehr kryptisch. Danke für jegliche Hilfe

    #2
    Hier liegt das Problem- Anlage V. Es könnten keine Angaben für unbebaute Grundstücke eingegeben werden nur für bebaute.
    Doch, das geht auf der Teilseite 3 - Andere Einkünfte, die du über die Startseite der Anlage V aufrufen kannst.

    Dort müssen in Zeile 32 die Einkünfte eingetragen werden. Wenn ihr die Grundsteuer A nicht auf die Pächter umgelegt habt, muss die extern

    abgezogen werden. Die Anlage FE 1 muss ebenfalls ausgefüllt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Muss ich dann in Anlage V für jedes Grundstück ausfüllen? Ich habe mal in Zeile 32 alle Einkünfte eingegeben, nun verlangt das Formular eine Eingabe bei Vermietung und Verpachtung -Adresse und Einheitswert, aber dann bin ich wieder auf bebautem Grundstück. Gibt es nirgendwo eine Anleitung, was wo eingegeben werden muss? Danke

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        #4
        Muss ich dann in Anlage V für jedes Grundstück ausfüllen? Ich habe mal in Zeile 32 alle Einkünfte eingegeben,
        Nein, ich gebe meine Pachteinkünfte in Zeile 32 der Anlage V auch nur als Summe ein. Einmal habe ich dem Finanzamt eine Tabelle geschickt,

        in der alles aufgeschlüsselt war. Auf der Teilseite 1 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dürfen keine Einträge gemacht werden,

        der gesamte Bereich muss leer bleiben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          In Zeile 32 habe ich Pachteinnahmen eingegeben und wo gebe ich die Grundsteuer für diese Äcker ein, wenn der gesamte Bereich Teilseite 1 -Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung leer bleiben soll? Danke für Hilfe

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            #6
            In Zeile 32 habe ich Pachteinnahmen eingegeben und wo gebe ich die Grundsteuer für diese Äcker ein, wenn der gesamte Bereich Teilseite 1 -Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung leer bleiben soll?
            Nirgendwo ! Ich habe doch im Beitrag 2 bereits geschrieben:

            Wenn ihr die Grundsteuer A nicht auf die Pächter umgelegt habt, muss die extern abgezogen werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              DAs mit der Grundsteuer habe ich gelöst. Nun stellt sich ein anderes Problem. Wir hatten aus Versehen bei Teilseite 1 die Adresse unserer Eltern eingegeben und da die Pachteinnahmen aus den Äckern angegeben. Einfach falsch gemacht. Nun habe ich das korrigiert, aber nun kommt die Fehlermeldung "Abweichendes Wirtschaftsjahr/Rumpfjahr" was es aber nicht ist. Ich habe auch schon 1.1. 21 - 31.01.21 eingeben, das ist auch nicht in Ordnung. was kann ich tun? müssen wir die Korrektur übers Finanzamt vornehmen lassen? Leider war unser Erfahrung beim Erstellen der Feststellung nicht so gut, denn dadurch kam es erst zur Fehleingabe. Bin echt etwas ratlos Danke für Hilfe

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                #8
                Zur Ergänzung zu meinem Post. Bei der Erstfeststellung für das Jahr 2020 haben wir den Fehler mit die Pachteinnahmen bei Teilseite 1 mit der Eingabe der Adresse unseres Elternhauses, was nicht mehr in unser aller Besitz ist, eingegeben. Die Auskünfte vom Finanzamt waren leider zu unspezifisch, so dass uns dieser Fehler unterlaufen ist. Für die Feststellung 2021 will ich das nun korrigieren. Habe ich auch getan, aber nun erhalte ich bei der Prüfung diese oben genannte Fehlermeldung. Ich befürchte, dass wenn wir uns mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und versuchen den Sachverhalt zu klären, einfach keine fachgerechte Hilfe erhalten.

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                  #9
                  Ich habe's gelöst. Danke

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                    #10
                    ... aber nun kommt die Fehlermeldung "Abweichendes Wirtschaftsjahr/Rumpfjahr" was es aber nicht ist. Ich habe auch schon 1.1. 21 - 31.01.21 eingeben,
                    In welches der Formulare bzw in welcher Zeile ? Bei Einkünften aus Verpachtung sind solche Angaben sicher falsch.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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