Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abzug für Lagerhalle?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abzug für Lagerhalle?


    Ich habe hinter meinem Wohnhaus ein massives Nebengebäude, das als Lagerhalle dient. Ich wollte fragen, ob es für dieses Gebäude einen Abzug gibt. Bei einer Garage werden zum Beispiel 30 Quadratmeter abgezogen. Gilt dieser Abzugsbetrag auch für Nebengebäude?
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 19.11.2022, 18:13. Grund: Titel geändert (war Username)

    #2
    Welches Bundesland ? Wird die Lagerhalle gewerblich genutzt ?

    Bitte den Titel des Themas ändern, der Benutzername ist nicht aussagekräftig !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das Nebengebäude wird als Lagerhalle benutzt. Es wird aber nicht gewerblich genutzt. Ich wohne in Bayern.

      Kommentar


        #4
        Es wird aber nicht gewerblich genutzt. Ich wohne in Bayern.
        Bei Nebengebäuden, die einer Wohnnutzung dienen, gibt es in Bayern einen Freibetrag von insgesamt 30 m².

        Nicht zur Nutzfläche rechnen Lagerflächen für Brennstoffe. Für Garagen beträgt der Freibetrag in Bayern insgesamt 50 m².

        Siehe Art. 2 BayGrStG: https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X