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Prüffehler bei Werbungskosten

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    Prüffehler bei Werbungskosten

    Hallo zusammen,
    dies ist mein erster Beitrag hier. Ich habe mich hier registriert, weil ich ziemlich verzweifelt bin über das Formular für 2021, Anlage V.
    Solch ein Problem hatte ich noch nie, obwohl ich seit über 10 Jahren meine Steuern mit Elster mache.
    Ich verstehe überhaupt nicht, was man von mir möchte, und bin deshalb dankbar für Eure Hilfe.

    Hier sind die Fehlermeldungen:

    Gefundene Fehler und Konflikte
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Bezeichnung der Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hausversicherungen, Hauswart, Treppenreinigung, Fahrstuhl und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (1. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).
      • Anlage V / 1 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung / Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung () / Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück in den Zeilen 4 und 5 / 14 - Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hausversicherungen, Hauswart, Treppenreinigung, Fahrstuhl

    Bei den Angaben zu Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hausversicherungen, Hauswart, Treppenreinigung, Fahrstuhl, wurde der Gesamtbetrag angegeben, nicht jedoch die Werbungskosten (1. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).

    Anlage V / 1 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung / Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung () / Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück in den Zeilen 4 und 5 / 14 - Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hausversicherungen, Hauswart, Treppenreinigung, Fahrstuhl

    In Zeile 47 habe ich die Nebenkosten für das ganze Haus eingetragen, ein Häkchen bei "Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, wurden durch direkte Zuordnung ermittelt" - und dann wusste ich nicht mehr weiter.

    Ich bin sehr nahe daran, meine ESt-Erklärung wieder wie vor 20 Jahren auf Papier zu machen.
    Zuletzt geändert von Fitz Oblong; 19.11.2022, 23:51.

    #2
    Das heißt also dass ein Teil Deiner Ausgaben Werbungskosten sind (weil ein Teil des Hauses vermietet ist) und ein Teil keine Werbungskosten (weil Du selber drin wohnst).

    Grundsteueretc.png
    In der obersten Zeile hast Du also die Bezeichnung angegeben. Weil Du nicht zwischen den verschiedenen Posten unterschieden hast, steht da wahrscheinlich einfach Nebenkosten, oder ähnliches.
    In der Mitte gibst Du Deine gesamten Kosten in der ersten Zeile an (bei Gesamtbetrag). Unten bei Werbungskosten musst Du angeben, wieviel davon abziehbar ist, also wie viel auf den vermieteten Teil entfällt.
    Sollten Deine Ausgaben aber vollständig abziehbar sein, dann steht natürlich kein Eintrag in den mittleren drei Zeilen.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 20.11.2022, 02:43.

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      #3
      Vielen Dank für Deine rasche Antwort, L. E. Fant!

      Leider habe ich vergessen zu erwähnen, dass ich nicht in diesem Mehrfamilienhaus wohne - die Wohnung ist vermietet.
      Das heisst also, wenn ich die Gesamtsumme der Nebenkosten lösche ist alles in Ordnung?
      Ich kanns ja fast nicht glauben!

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        #4
        Bei einem komplett vermieteten Objekt darf nur die unterste Zeile Werte enthalten. Da ist ja nichts aufzuteilen. Natürlich dürfen das nur

        die Beträge sein, die für die vermietete Eigentumswohnung angefallen sind. Die Nebenkosten des Hauses insgesamt haben da nichts verloren.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Auch Dir, Charlie24, herzlichen Dank!
          Nachdem ich gelöscht und richtige Zahlen an der richtigen Stelle eingetragen habe incl. Korrektur eines kleineren Fehlers sind nun keine Fehler mehr vorhanden
          und ich kann das Formular absenden.

          Klasse!

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