Hallo ihr lieben,
ich habe eine Frage zur Anlage Kind:
Was muss bei der Anlage Kind - Kinderbetreuungskosten - Aufteilung des Höchstbetrages für die Kinderbetreuung eingetragen werden?
Ich versteh es null!
Kann es mir jemand für doofe erklären?
oder kann ich dort nur die 2/3 eintragen?
Unbenannt.jpg
Wir sind nicht zusammen veranlagt!
Über Hilfe wäre ich Dankbar!!!!!
Liebe Grüße die verzweifelte
seln_ftce
ich habe eine Frage zur Anlage Kind:
Was muss bei der Anlage Kind - Kinderbetreuungskosten - Aufteilung des Höchstbetrages für die Kinderbetreuung eingetragen werden?
Ich versteh es null!
Kann es mir jemand für doofe erklären?
- Was ist wenn ich die Kosten zu 100% trage aber mit meinem Partner zusammenlebe? Trage ich dann 100% ein? Er dürfte dann ja nichts angeben in der Erklärung! oder?
- Was ist wenn mein Partner und ich uns die kosten 50/50 teilen? Trage ich dann 50% ein? Er dürfte dann ja 50% in seiner Erklärung angeben oder?
- Wie ist das wenn der Partner keine Steuererklärung macht? Dann trage ich dennoch nur die werte korrekt ein die ich zahle oder? Das Geld geht von meinem Konto ab er überweist mir aber dafür monatlich etwas.
- Muss man die Anlage Kind ausfüllen bzw. muss ich die Betreuungskosten angeben?
oder kann ich dort nur die 2/3 eintragen?
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Wir sind nicht zusammen veranlagt!
Über Hilfe wäre ich Dankbar!!!!!
Liebe Grüße die verzweifelte
seln_ftce
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