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Anlage Kind

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    Anlage Kind

    Hallo ihr lieben,

    ich habe eine Frage zur Anlage Kind:

    Was muss bei der Anlage Kind - Kinderbetreuungskosten - Aufteilung des Höchstbetrages für die Kinderbetreuung eingetragen werden?

    Ich versteh es null!

    Kann es mir jemand für doofe erklären?
    1. Was ist wenn ich die Kosten zu 100% trage aber mit meinem Partner zusammenlebe? Trage ich dann 100% ein? Er dürfte dann ja nichts angeben in der Erklärung! oder?
    2. Was ist wenn mein Partner und ich uns die kosten 50/50 teilen? Trage ich dann 50% ein? Er dürfte dann ja 50% in seiner Erklärung angeben oder?
    3. Wie ist das wenn der Partner keine Steuererklärung macht? Dann trage ich dennoch nur die werte korrekt ein die ich zahle oder? Das Geld geht von meinem Konto ab er überweist mir aber dafür monatlich etwas.
    4. Muss man die Anlage Kind ausfüllen bzw. muss ich die Betreuungskosten angeben?
    Wir zahlen monatlich 208€ für die Kita also im Jahr 2496€ habe ich es wie im Bild dann richtig eingetragen?
    oder kann ich dort nur die 2/3 eintragen?
    Unbenannt.jpg
    Wir sind nicht zusammen veranlagt!

    Über Hilfe wäre ich Dankbar!!!!!

    Liebe Grüße die verzweifelte

    seln_ftce
    Zuletzt geändert von ; 20.11.2022, 13:29.

    #2
    Zu 1: Richtig

    Zu 2: Ebenfalls richtig.

    Zu 3: Klug wäre das nicht, noch dazu als die Kosten von deinem Konto überwiesen werden.

    Zu 4: Natürlich muss man die Anlage Kind ausfüllen und dort auch die angefallenen Kinderbetreuungskosten angeben
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zu 3. Also wenn ich quasi dennoch Geld von meinem Freund bekomme ich es aber quasi 100% überweisen kommt wieder Fall 1 in Frage richtig?

      Könnten Sie mir auch sagen ob es auf dem Bild richtig eingetragen ist, wir zahlen monatlich 208€ für die Kita also im Jahr 2496€ habe ich es wie im Bild dann richtig eingetragen?

      Kommentar


        #4
        Könnten Sie mir auch sagen ob es auf dem Bild richtig eingetragen ist, wir zahlen monatlich 208€ für die Kita also im Jahr 2496€ habe ich es wie im Bild dann richtig eingetragen?
        Wenn du die Kosten allein geltend machen willst, musst du 100% eintragen, das ist richtig. Die 2/3 berechnen das Finanzamt und auch Mein ELSTER

        automatisch.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Dankeschön, wenn ich aber nur 50% trage dann trage ich oben 1249€ und 50%! Dankeschön

          Könnten Sie mir zu 3. noch eine letzte Sache beantworten, danach bin ich abgehackt

          Also wenn ich quasi dennoch Geld von meinem Freund bekomme ich es aber quasi 100% überweisen von meinem Konto kommt wieder Fall 1 in Frage das ich 100% bezahle richtig?

          Kommentar


            #6
            Wenn der Vater des Kindes ebenfalls eine Steuererklärung abgibt, ist es in der Regel sinnvoll, sich die Kinderbetreuungskosten hälftig aufzuteilen,

            jedenfalls dann, wenn ihr beide Steuern zahlt. Wissen und entscheiden müsst ihr das selbst, Steuerberatung gibt es hier nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Ok ich wollte nur wissen wir es richtig ist!
              Dankeschön für die Hilfe.

              Bei Punkt 3 bin ich noch etwas überfragt

              Mein Freund gibt nämlich keine Steuererklärung ab. Somit wäre es ja dann Fall 1 egal ob er mir etwas privat geben sollte. Da ja die 100% erst einmal von mir getragen werden. Richtig?

              Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag,
              Zuletzt geändert von ; 20.11.2022, 14:56.

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                #8
                Oder wäre Fall 2 dann richtig auch wenn er keine Steuererklärung macht? Danke nochmals für eine Rückmeldung.

                Kommentar


                  #9
                  Oder wäre Fall 2 dann richtig auch wenn er keine Steuererklärung macht? Danke nochmals für eine Rückmeldung.
                  Es wäre ziemlich töricht, das zu machen. Das Finanzamt wird nicht beschummelt, wenn nur ein Elternteil die tatsächlich insgesamt

                  angefallenen Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend macht und der andere nichts.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Welche Variante ist denn endgültig richtig wenn er keine Steuererklärung macht, hat er auch noch nie, und er mir aber Monatlich die 50% gibt?

                    Dann ist es doch richtig wenn ich 50% berechne oder auch wenn er keine Erklärung abgibt ? Ich steh total auf dem Schlauch…. .

                    Wir möchten das Finanzamt nicht belügen aber haben leider auch keine Ahnung davon.

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                      #11
                      Wir möchten das Finanzamt nicht belügen aber haben leider auch keine Ahnung davon.
                      Die Kinderbetreuungskosten sind doch zu 100% angefallen und mehr machst du doch auch nicht geltend.

                      Wenn der Vater des Kindes keine Steuererklärung abgibt, weil er keine abgeben muss und auch keine abgeben will,

                      dann äußert er sich zu dem Thema überhaupt nicht. Nochmal: wir machen hier keine Steuerberatung !

                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Ok vielen Dank!

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                          #13
                          Zitat von seln_ftce Beitrag anzeigen
                          danach bin ich abgehackt
                          Was bedeutet das denn?

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                            #14
                            Doof formuliert sollte heißen das mein Anliegen dann abgehakt/erledigt ist. Sorry! Aber jetzt ist ja alles geklärt

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                              #15
                              Ok, verstanden. Danke

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