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Grundsteuererklärung bei Wohneigentum beim Erbbaurecht

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    Grundsteuererklärung bei Wohneigentum beim Erbbaurecht

    da ich Eure Hilfe benötige schreibe ich hier:
    wir haben nach der Wende ein halbes Erbbaurecht in Mecklenburg/Vorpommern gekauft. Das Zweifamilienhaus wurde in 2 Eigentumswohnungen umgewandelt .laut Grundbuch ist das gesamte Grundstück 1077m² groß. Unser Anteil wäre ja die Hälfte, meine Frage was bei GW1-Gemarkung bzw. Flurstück bei 16;größe des Grundstücks, bei 17 der Zähler und bei 18 der Nenner eingetragen wird. meine Frau und ich je die hälfe. die andere Frage die ich noch habe, was bei Eigentümer mit Ehepartner je 1/2 bei den Anteilen am Grundstück bei Zähler 70:
    und bei Nenner 71 reingehört.
    Ich hoffe Ihr könnt helfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ronald

    #2
    In GW1 müsst ihr den Anteil eures gemeinsamen Wohnungseigentums am Erbpachtflurstück eintragen, das ist 1/2, also Zähler 1 und Nenner 2.

    In die Zeile 4 von GW2 sind dann 538 m² anzugeben. Bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen wählt ihr Ehegatten aus und gebt bei Zähler

    wieder 1 und bei Nenner 2 an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      bei Gemarkung bzw. Flurstück - was kommt bei 16 rein -die ganze Grundstücksfläche 1077 oder nur unser 1/2 Anteil von 538 m²,dann wäre noch die zur wirtschaftliche Einheit gehörende
      Zähler 17 und Nenner 18. hier bei den dreien bekomme ich eine Fehlermeldung

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        #4
        ... was kommt bei 16 rein -die ganze Grundstücksfläche 1077
        Natürlich ist die Gesamtfläche des Flurstücks anzugeben, sonst würden die Angaben zum Anteil der wirtschaftlichen Einheit

        am Flurstück keinen Sinn machen. Euren rechnerischen m²-Anteil erklärt ihr ja in Zeile 4 von GW2.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          hallo Charlie24
          ich möchte mich für Deine Hilfe bedanken, ich habe keinerlei Fehlermeldungen mehr-gehe davon aus ,das ich es jetzt richtig habe

          MFG Ronald

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