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NRW-Landwirtschaftliche Fläche: Geodaten"Nutzung: Garten <-> Aktenzeichen bisher A

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    NRW-Landwirtschaftliche Fläche: Geodaten"Nutzung: Garten <-> Aktenzeichen bisher A

    Hallo Zusammen! ich hoffe auf Hilfe; habe bereits jetzt mehrere Erklrungen geschafft, die letzte schafft mich....NRW: Bisher Grundsteuer A, Geodaten: Nutzung . Garten dies ist im Pull-Down-von Elster nicht vorgesehen. Alle Möglichkeiten ergeben fehler: Bei den Möglichkeiten die noch sinnvoll wären sagt er: fehler Nutzung stimmt nicht mit Aktenzeichen überein. Wer weiß Rat?

    Danke!!!!!!!!

    Leo:

    #2
    Bei den Möglichkeiten die noch sinnvoll wären sagt er: fehler Nutzung stimmt nicht mit Aktenzeichen überein.
    Was hast du denn als sinnvoll ausprobiert ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Eigentlich alles bis auf Bananenplantage; Hopfenanbau, Weinbau u.ä. Inzwischen vermute ich einen ganz anderen Fehler: Bisher war das wohl doch Grundsteuer B (steht ja nix drauf auf dem Bescheid). Das unbebaute Grundstück ist Bauland, da es aber keinen Bebauungspan gibt, sondern "nur" eine Bebauung nach § 34 BauGB (innerhalb einer bereits bebauten Ortschaft)dachte ich an Grundsteuer A, weil ich das genau so irgendwo gelesen hatte. bei genauerem Nachdenken ist das Blödsinn. Aber ein Infoschreiben haben wir NICHT erhalten.
      Woran erkennt man A oder B? im -alten-Bescheid?

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        #4
        Achso! Und schon mal ein herzliches Dankeschön für die Antwort/Reaktion! Lieber/e Charlie24

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          #5
          Ich habs über unbebaute Grundstücke und die neue Software vom Bund machen können. es war mein Fehler wegen der Nutzung "Garten" in den Geodaten an Grundsteuer A zu denken. Als Normalbürger eigentlich nicht zu machen, dieser erklärungen. Tschüss und viel erfolg!

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            #6
            Woran erkennt man A oder B? im -alten-Bescheid?
            Ersichtlich ist das sowohl aus dem bisherigen Einheitswertbescheid wie aus dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ersichtlich ist das sowohl aus dem bisherigen Einheitswertbescheid wie aus dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde.

              Ja aber woran? Da steht nirgends A oder B. ich vermute die Ziffer 3 in der Mitte des Az.

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                #8
                Ja aber woran?
                Wenn unbebautes Grundstück dabei steht, ist es Grundsteuer B, bei A würde der Begriff Stückländerei vorkommen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo,

                  für NRW gilt beim Aktenzeichen

                  xxx/xxx-3-xxxxx.x ==> Grundvermögen
                  xxx/xxx-1-xxxxx.x ==> Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen

                  So sichert das Mein ELSTER auch ab.

                  Gruß
                  Sepp

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                    #10
                    Hallo Zusammen,

                    Charlie 24 und Sepp ihr hattet beide recht. Wenn man es so eilig hatte wie ich, dann sollte man trotzdem sich die Rückseite des Bescheides anschauen. Dort stand ausdrücklich "Grundsteuer B". Eigene Doofheit. Danke! kann evtl. anderen helfen.

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